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Voranmeldung fĂŒr Energiekostenzuschuss 1 Q4/2022 startet

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Mann arbeitet am Laptop mit Handy in der Hand

©Shutterstock

Die Voranmeldung zur VerlĂ€ngerung des Energiekostenzuschuss 1 fĂŒr den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2022 hat, am 29.03.2023 begonnen. Sie lĂ€uft bis 14.04.2023 und erfolgt ĂŒber den aws-Fördermanager.

Link zur Voranmeldung und zu weiteren Infos: 
https://foerdermanager.aws.at/#/
https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/


Selbst-Check fĂŒr Energiekostenpauschale
Die Energiekostenpauschale wird rĂŒckwirkend fĂŒr das Jahr 2022 beantragbar sein – Unternehmen können voraussichtlich ab 17.04.2023 einen Selbst-Check bei der FFG durchfĂŒhren. Anhand einer Checkliste erfahren die Betriebe, was fĂŒr die Antragsstellung vorzubereiten ist. Die ersten AntrĂ€ge können voraussichtlich ab Mitte Mai gestellt werden und die Auszahlung erfolgt im Normalfall kurz danach. Die Richtlinie zur Pauschalierungsbeantragung wird derzeit ausgearbeitet. 

Link zu weiteren Infos der FFG: 
https://www.ffg.at/news/energiekostenpauschale-des-bundes-bringt-entlastung-fuer-kleinunternehmen

RĂŒckfragen:
Michael Osobsky
Tel.: +43 5 90 900 - 3472
E-Mail: osobsky@fmti.at