Voranmeldung für Energiekostenzuschuss 1 Q4/2022 startet
Die Voranmeldung zur Verlängerung des Energiekostenzuschuss 1 für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2022 hat, am 29.03.2023 begonnen. Sie läuft bis 14.04.2023 und erfolgt über den aws-Fördermanager.
Link zur Voranmeldung und zu weiteren Infos:
https://foerdermanager.aws.at/#/
https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/
Selbst-Check für Energiekostenpauschale
Die Energiekostenpauschale wird rückwirkend für das Jahr 2022 beantragbar sein – Unternehmen können voraussichtlich ab 17.04.2023 einen Selbst-Check bei der FFG durchführen. Anhand einer Checkliste erfahren die Betriebe, was für die Antragsstellung vorzubereiten ist. Die ersten Anträge können voraussichtlich ab Mitte Mai gestellt werden und die Auszahlung erfolgt im Normalfall kurz danach. Die Richtlinie zur Pauschalierungsbeantragung wird derzeit ausgearbeitet.
Link zu weiteren Infos der FFG:
https://www.ffg.at/news/energiekostenpauschale-des-bundes-bringt-entlastung-fuer-kleinunternehmen
Rückfragen:
Michael Osobsky
Tel.: +43 5 90 900 - 3472
E-Mail: osobsky@fmti.at