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Auslandsmontage: Sozialpartner kĂ€mpfen fĂŒr Gesetzesnovelle

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Metallindustrie und Gewerkschaft PRO-GE fordern mindestens 60prozentigen Freibetrag und 400-Kilometer-Grenze

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Ende 2010 die steuerliche BegĂŒnstigung von Auslandsmontagen aufgehoben. Vor allem fĂŒr die Maschinen- und Metallwarenindustrie bedeutete diese Entscheidung einen schweren Schlag. Auf gesetzlicher Ebene musste eine Zwischenlösung gefunden werden, weil sonst mit 1. JĂ€nner 2011 den Auslandsmonteuren die volle Besteuerung ihrer EinkĂŒnfte drohte. Diese Übergangsregelung gilt bis Ende 2012 und sieht fĂŒr heuer einen nur noch 66-prozentigen Freibetrag, fĂŒr 2012 einen 33-prozentigen und ab 2013 einen völligen Entfall der BegĂŒnstigung vor. Derzeit steht die Ausarbeitung einer Dauerregelung an.

„FĂŒr uns als Sozialpartner sind Rechts- und Planungssicherheit fĂŒr die Unternehmen sowie die Vorhersehbarkeit der Einkommen fĂŒr die BeschĂ€ftigten von zentraler Bedeutung“, betonen Christoph Hinteregger, Vorstand beim Seilbahnbauer Doppelmayr und Arbeitgeber-Chefverhandler fĂŒr den Metallerkollektivvertrag und Rainer Wimmer, Bundesvorsitzender der Produktionsgewerkschaft PRO-GE.

„Der VfGH-Entscheid war ein harter Schlag fĂŒr unsere Branche, die seit jeher stark im AuslandsgeschĂ€ft verankert ist“, konstatiert Hinteregger. Der Arbeitgeberverhandler verweist auf die Bedeutung der heimischen Maschinen- und Metallwarenindustrie, deren Exportanteil bei fast 70 Prozent liegt: „Unser Beitrag zum Bruttoinlandsprodukt ist so hoch wie Tourismus und Landwirtschaft zusammengezĂ€hlt.“ Die Sozialpartnervertreter fordern daher eine Freibetragsregelung von mindestens 60 Prozent. Vorstellbar ist auch eine Deckelung, die spĂŒrbar ĂŒber der Höchstbeitragsgrundlage im ASVG liegt.

„Es geht sowohl um die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter erschwerten Bedingungen wie die lange Trennung von der Familie, hoher Arbeitsdruck und gesundheitlichen Belastungen Maschinen oder Anlagen montieren und Instand halten als auch andererseits um einen wichtigen Teil des österreichischen Exporterfolges“, betonen Wimmer und Hinteregger.

Ein zentraler Punkt fĂŒr die Sozialpartner ist die Frage, ab welcher Entfernung die Auslandsmontage steuerlich begĂŒnstig ist. Akzeptabel wĂ€re fĂŒr beide, dass in unmittelbarer GrenznĂ€he die Auslandsmontage mit der Inlandsmontage gleichgestellt wird; ab einer Entfernung von höchstens 400 Kilometern von der Staatsgrenze sollte die Auslandsmontage jedoch steuerbegĂŒnstigt sein.

„Wir brauchen ein neues Gesetz, sonst können unsere Betriebe diese Leistungen bald nicht mehr anbieten, was fĂŒr einige Unternehmen den Ruin bedeuten und ArbeitsplĂ€tze vernichten wĂŒrde“, befĂŒrchtet Hinteregger. „Im Sinne einer gelebten Sozialpartnerschaft ist es klar, dass wir an einem Strang ziehen. Es geht um den Wirtschaftsstandort Österreich und um die Sicherung von ArbeitsplĂ€tzen. Daher erwarten wir uns vom Gesetzgeber eine Lösung im Sinne der BeschĂ€ftigten, der Unternehmen und der gesamten Exportwirtschaft“, sagen Hinteregger und Wimmer.