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Gasversorgung – FrĂŒhwarnstufe fĂŒr Österreich ausgerufen

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Rohrleitungssystem in einer Industrieanlage

©Shutterstock

Aufgrund verpflichtender Rubel-Zahlungen fĂŒr Gaslieferungen rief das Krisenkabinett gemeinsam mit der E-Control heute die FrĂŒhwarnstufe im Notfallplan der Gasversorgung aus.

Maßnahmen des Notfallplans Gasversorgung 

 1. FrĂŒhwarnstufe:
Sie wird ausgerufen, wenn es konkrete und zuverlĂ€ssige Hinweise gibt, dass es zu einer Verschlechterung der Gasversorgung kommen kann. Sie umfasst vor allem eine noch detailliertere und engmaschigere Überwachung des Gasmarktes in Abstimmung mit den Marktteilnehmern (beispielsweise Speicherbetreibern und Großverbrauchern) durch die E-Control und Information an die Bundesregierung. Energielenkende Maßnahmen sind nicht Teil der Stufe 1.

    
2. Alarmstufe:
Sie wird ausgerufen, wenn sich die Gasversorgungslage tatsĂ€chlich verschlechtert. Der aktuelle Gasbedarf der Industrie wird abgefragt, und durch engere Abstimmung mit den Speicherbetreibern sollen EngpĂ€sse vermieden werden. Die Industrie wird auch aufgefordert, nach Möglichkeit Alternativen zu Erdgas zu nutzen. Energielenkende Maßnahmen sind nicht Teil der Stufe 2.


3. Notfallstufe:
Die Notfallstufe tritt ein, wenn kein Gas mehr geliefert wird und die aktuelle Nachfrage nicht mehr gedeckt werden kann. Sie umfasst Maßnahmen fĂŒr die Industrie wie die Substitution von Erdgas durch andere Energien. Auch Energielenkungsmaßnahmen sind hier möglich. Immer mit dem Ziel, dass die Gasversorgung von Haushalten und kleinen Betrieben gewĂ€hrleistet bleibt.

Sollte es zu einem totalen Ausfall der Gaslieferungen aus Russland kommen, können auch Stufen des Notfallplans ĂŒbersprungen werden. 

WeiterfĂŒhrende Informationen sowie der  Notfallplan gemĂ€ĂŸ Artikel 8 und Artikel 10 der VERORDNUNG (EU) 2017/1938  ĂŒber Maßnahmen zur GewĂ€hrleistung der sicheren Gasversorgung sind unter folgenden Link einzusehen:
Gasversorgung: FrĂŒhwarnstufe fĂŒr Österreich ausgerufen (bmk.gv.at)

CEE FlowChart (Update 19.04.2022)