Energiekostenzuschuss 1&2
1. Ausweitung des Energiekostenzuschusses 1 auf das vierte Quartal
Das neue Förderprogramm des BMF sieht eine Ausweitung des Energiekostenzuschusses 1 auf das vierte Quartal 2022 vor. HierfĂŒr ist eine eigene Voranmeldung im AWS Fördermanager notwendig. Der ursprĂŒnglich beschlossene Energiekostenzuschuss 1 umfasste die Monate Februar bis September 2022 als förderfĂ€higen Zeitraum. Mit der Novellierung des UEZG wurde die gesetzliche Grundlage fĂŒr die VerlĂ€ngerung des EKZ 1 um das vierte Quartal (Oktober bis Dezember 2022) geschaffen. Neue förderfĂ€hige EnergietrĂ€ger sind WĂ€rme, KĂ€lte und Dampf. FĂŒr sie gelten dieselben Beantragungsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas. Weiters wurde die Liste der besonders betroffenen Sektoren durch die EU-Kommission erweitert.
- Start der Voranmeldungen fĂŒr den verlĂ€ngerten Energiekostenzuschuss Q4: 29. MĂ€rz bis 14. April
- Antragsphase: 17. April bis 16. Juni
2. Erste Hintergrundinformationen zum Energiekostenzuschuss 2
Energiekostenzuschuss 2 erweitert und verlĂ€ngert den Energiekostenzuschuss 1 und unterstĂŒtzt die österreichische Wirtschaft und Industrie. Beim Energiekostenzuschuss 2 gibt es, aufgrund neuer Krisenbeihilferahmen der EU, einige Neuerungen im Vergleich zum Energiekostenzuschuss 1. Die wichtigste Ănderung ist, dass fĂŒr die Stufe 1 und 2 das Kriterium der EnergieintensitĂ€t entfĂ€llt. Diesmal wurde der förderfĂ€hige Zeitraum fĂŒr das gesamte Kalenderjahr 2023 festgelegt. Ăber weitere Details werden wir Ihnen noch zeitgerecht berichten.
- Antragstellung wird in 2 ZeitrÀumen erfolgen:
- 1. Antragsfenster fĂŒr den Zeitraum JĂ€nner 2023 bis Juni 2023 ist fĂŒr das dritte Quartal 2023 (August/September) vorgesehen
- 2. Antragsfenster fĂŒr den Zeitraum Juli 2023 bis Dezember 2023 ist fĂŒr das erste Quartal 2024 (Februar/MĂ€rz) vorgesehen
WeiterfĂŒhrende Links:
Energiekostenzuschuss fĂŒr Unternehmen (bmaw.gv.at)