Energiekostenzuschuss 1&2
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1. Ausweitung des Energiekostenzuschusses 1 auf das vierte Quartal
Das neue Förderprogramm des BMF sieht eine Ausweitung des Energiekostenzuschusses 1 auf das vierte Quartal 2022 vor. Hierfür ist eine eigene Voranmeldung im AWS Fördermanager notwendig. Der ursprünglich beschlossene Energiekostenzuschuss 1 umfasste die Monate Februar bis September 2022 als förderfähigen Zeitraum. Mit der Novellierung des UEZG wurde die gesetzliche Grundlage für die Verlängerung des EKZ 1 um das vierte Quartal (Oktober bis Dezember 2022) geschaffen. Neue förderfähige Energieträger sind Wärme, Kälte und Dampf. Für sie gelten dieselben Beantragungsvoraussetzungen wie bei Strom und Erdgas. Weiters wurde die Liste der besonders betroffenen Sektoren durch die EU-Kommission erweitert.
- Start der Voranmeldungen für den verlängerten Energiekostenzuschuss Q4: 29. März bis 14. April
- Antragsphase: 17. April bis 16. Juni
2. Erste Hintergrundinformationen zum Energiekostenzuschuss 2
Energiekostenzuschuss 2 erweitert und verlängert den Energiekostenzuschuss 1 und unterstützt die österreichische Wirtschaft und Industrie. Beim Energiekostenzuschuss 2 gibt es, aufgrund neuer Krisenbeihilferahmen der EU, einige Neuerungen im Vergleich zum Energiekostenzuschuss 1. Die wichtigste Änderung ist, dass für die Stufe 1 und 2 das Kriterium der Energieintensität entfällt. Diesmal wurde der förderfähige Zeitraum für das gesamte Kalenderjahr 2023 festgelegt. Über weitere Details werden wir Ihnen noch zeitgerecht berichten.
- Antragstellung wird in 2 Zeiträumen erfolgen:
- 1. Antragsfenster für den Zeitraum Jänner 2023 bis Juni 2023 ist für das dritte Quartal 2023 (August/September) vorgesehen
- 2. Antragsfenster für den Zeitraum Juli 2023 bis Dezember 2023 ist für das erste Quartal 2024 (Februar/März) vorgesehen
Weiterführende Links:
Energiekostenzuschuss für Unternehmen (bmaw.gv.at)