Energiekostenzuschuss 2 (EKZ2) - Anmeldung bis 7. Dezember 2023

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Von 16. Oktober bis 2. November bestand die Möglichkeit, sich fĂŒr eine UnterstĂŒtzung im Rahmen des Energiekostenzuschusses 2 voranzumelden. 84.055 Unternehmen haben diese genĂŒtzt und können nun grundsĂ€tzlich innerhalb der ihnen zugewiesenen rund dreiwöchigen Frist zwischen, 9. November und dem 7. Dezember 2023 einen formellen Antrag stellen. Die Antragsstellung erfolgt wie schon die Voranmeldung ĂŒber den Fördermanager der aws, der Förderbank des Bundes.
Mit diesem von der Bundesregierung initiierten Förderprogramm sollen Energiemehrkosten, die im Jahr 2023 angefallen sind, teilweise kompensiert werden. Besagte Mehrkosten ergeben sich durch den Vergleich mit den Energiekosten im Jahr 2021. Die Richtlinien fĂŒr den Energiekostenzuschuss sind nun von der EuropĂ€ischen Kommission genehmigt.
Hinsichtlich der Förderhöhe werden gegenĂŒber dem Energiekostenzuschuss (EKZ) 1 die Obergrenzen fĂŒr die einzelnen Förderstufen erhöht, z.B. in Stufe 1 (Mehrkosten fĂŒr Strom, Erdgas, Treibstoffe, WĂ€rme/KĂ€lte, Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel) von 400.000 ⏠auf 2 Mio. Euro. Das Kriterium der EnergieintensitĂ€t muss nun in den ersten beiden Stufen und der neuen Stufe 5 nicht mehr nachgewiesen werden.
Mit dem EKZ2 bestehen gleichzeitig Auflagen wie die Verpflichtung, EnergiesparmaĂnahmen durchzufĂŒhren. Zudem sind BeschrĂ€nkungen von GewinnausschĂŒttungen und Bonuszahlungen vorgesehen. Ab Stufe 2 wird eine âBeschĂ€ftigungsgarantieâ verlangt, d.h. ĂŒber den Förderzeitraum (2023) mĂŒssen mindestens 90 Prozent der ArbeitsplĂ€tze gehalten werden. Eine Förderung von Kostenanteilen, die schon in Preisen weitergegeben wurden, ist ausgeschlossen.
Die weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage der aws.at.
Pressemeldung der WKĂ: WKĂ-Kopf zu EKZ II: Rechtssicherheit fĂŒr Unternehmen geschaffen | Wirtschaftskammer Ăsterreich, 20.11.2023 (ots.at)
Kontakt fĂŒr Fragen:
Tel.: +43 1 26 77 999 | E-Mail: energiekostenzuschuss@aws.at
Folgende Downloads sind dort verfĂŒgbar:
- Genehmigte Richtlinie 20.11.2023
- FAQ Energiekostenzuschuss II
- Musterfeststellungsbericht Fassung 08.11.2023
- Berechnungshilfe fĂŒr Basisstufe 1 - 1. Halbjahr 2023
Ansprechparter im FMTI
Michael Osobsky | Tel.: +43 5 90 900 - 3472 | E-Mail: osobsky@fmti.at