Herbstlohnrunde 2010
Nach einem 17-stündigen Verhandlungsmarathon haben die Kollektivvertragspartner eine Einigung mit Wirkung per 1. November 2010 erzielt. Diese haben sich auf eine Erhöhung der Ist-Löhne und -gehälter von 2,3 % und einen Mindestbetrag der Erhöhung von 45 Euro sowie auf eine Erhöhung der KV-Löhne und –gehälter von 2,5 % geeinigt. Darüber hinaus wurde eine EBIT-abhängige Einmalzahlung vereinbart:
- Unternehmen mit einem negativen EBIT entrichten keine Einmalzahlung
- bei einem EBIT von 0 bis weniger als 4: € 50,-
- bei einem EBIT von 4 bis weniger als 8: € 100,-
- bei einem EBIT ab 8: € 150,-
Lehrlinge, die die Lehrabschlussprüfung mit Erfolg ablegen, erhalten eine Prämie in Höhe von € 150,-.
Im Rahmenrecht soll eine Einigung erzielt werden hinsichtlich des Dienstreisebegriffs von ständig Reisenden/Montageangestellten, um auch in Zukunft eine steuerbegünstigte Auszahlung von Diäten zu gewährleisten.
Sonstige Forderungen der Gewerkschaft – insbesondere hinsichtlich Arbeitszeitverkürzung, Überstundenbegrenzungen oder –verteuerungen sowie Quotenregelungen für Leiharbeitspersonal - konnten erfolgreich abgewehrt werden.
Aktuelle Ergebnisse und weitere Informationen finden Sie unter Arbeitsrecht/KV -> Kollektivvertrag.