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Herbstlohnrunde 2010

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Nach einem 17-stündigen Verhandlungsmarathon haben die Kollektivvertragspartner eine Einigung mit Wirkung per 1. November 2010 erzielt. Diese haben sich auf eine Erhöhung der Ist-Löhne und -gehälter von 2,3 % und einen Mindestbetrag der Erhöhung von 45 Euro sowie auf eine Erhöhung der KV-Löhne und –gehälter von 2,5 % geeinigt. Darüber hinaus wurde eine EBIT-abhängige Einmalzahlung vereinbart:

  • Unternehmen mit einem negativen EBIT entrichten keine Einmalzahlung
  • bei einem EBIT von 0 bis weniger als 4: € 50,-
  • bei einem EBIT von 4 bis weniger als 8: € 100,-
  • bei einem EBIT ab 8: € 150,-

Lehrlinge, die die Lehrabschlussprüfung mit Erfolg ablegen, erhalten eine Prämie in Höhe von € 150,-.

Im Rahmenrecht soll eine Einigung erzielt werden hinsichtlich des Dienstreisebegriffs von ständig Reisenden/Montageangestellten, um auch in Zukunft eine steuerbegünstigte Auszahlung von Diäten zu gewährleisten.

Sonstige Forderungen der Gewerkschaft – insbesondere hinsichtlich Arbeitszeitverkürzung, Überstundenbegrenzungen oder –verteuerungen sowie Quotenregelungen für Leiharbeitspersonal - konnten erfolgreich abgewehrt werden.

Aktuelle Ergebnisse und weitere Informationen finden Sie unter Arbeitsrecht/KV -> Kollektivvertrag.