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Herbstlohnrunde 2011

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In den frĂŒhen Morgenstunden konnte nach langer Verhandlungsdauer mit den Gewerkschaften ein Kollektivvertragsabschluss fĂŒr das Jahr 2012 vereinbart werden. Der heurige Kollektivvertragsabschluss zeichnet sich durch seinen gestaffelten Prozentsatz aus. Der KV-Abschluss findet im selben Prozentausmaß wie der IST-Abschluss statt. MitarbeiterInnen der BeschĂ€ftigungsgruppen A und B erhalten eine Lohn-/Gehaltserhöhung im Ausmaß von 4,4%, MitarbeiterInnen der BeschĂ€ftigungsgruppen C und D in Höhe von 4,3%, MitarbeiterInnen der BeschĂ€ftigungsgruppe E und F in Höhe von 4,2%, MitarbeiterInnen der BeschĂ€ftigungsgruppe G in Höhe von 4%. Alle höher eingestuften MitarbeiterInnen erhalten eine Lohn-/Gehaltserhöhung im Ausmaß von 3,8%. Damit werden in der Maschinen- und Metallwarenindustrie die IST-Löhne und -GehĂ€lter im Ausmaß von durchschnittlich 4,2% erhöht. Die Zulagen erfahren eine Erhöhung von 4%, LehrlingsentschĂ€digungen werden im Ausmaß von 4,3% erhöht. Die DiĂ€ten und Auslösen der MitarbeiterInnen werden im Ausmaß von 3,8% erhöht. Mindestens jedoch mĂŒssen die IST-Löhne-/GehĂ€lter der MitarbeiterInnen um € 80,- erhöht werden. Im Rahmenrecht wurde nur eine einzige Änderung vorgenommen: Karenzen, die mit dem 1.11.2011 beginnen, werden im Ausmaß von bis zu 16 Monaten auf die VorrĂŒckungen im EES angerechnet.

Mit diesem differenzierten Kollektivvertragsabschluss konnte RĂŒcksicht genommen werden auf Einkommensbezieher die von der derzeit hohen Inflation von 3,6% im September dieses Jahres besonders betroffen waren.

Eine Sonderbestimmung wurde fĂŒr Betriebe vereinbart, die von der Rezession besonders betroffen sind und deren EBIT in den vergangenen drei Jahren mindestens zwei Mal kleiner/gleich 0 war. FĂŒr diese Unternehmen ist der Mindestbetrag der IST-Lohn-/Gehaltserhöhung auf € 70,- gesenkt worden. Hier wurde im Sinne einer BeschĂ€ftigungs- und Standortsicherungsmaßnahme die Möglichkeit geschaffen, 0,4% der Lohn- und Gehaltserhöhung individuell zu verteilen. Um den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, diese individuelle Umverteilung nach betrieblichen Maßgaben optimal umsetzen zu können, wird die Erhöhung spĂ€testens bis zum 31.3.2012 durchgefĂŒhrt. FĂŒr den Zeitraum 1.11.2011 bis 31.3.2012 sind fĂŒr die betroffenen MitarbeiterInnen die Löhne/GehĂ€lter aufzurollen. In Betrieben mit Betriebsrat ist diese Verteilung mittels Betriebsvereinbarung durchzufĂŒhren. Betriebe ohne Betriebsrat haben die Möglichkeit, diese Regelung in Anspruch zu nehmen, wenn sie eine Meldung unter Bekanntgabe der oben genannten Voraussetzungen an die Bundessparte Industrie durchfĂŒhren. Eine Mitwirkung der Gewerkschaft ist in diesem Fall nicht vorgesehen.

Die Protokolle zum Lohn- und Gehaltsabschluss sowie die aktuellen Dokumente finden sie unter http://www.fmmi.at/de/arbeitsrechtkv/kollektivvertrag/aktuelle-ergebnisse/