Klimaschutzministerium: Eckpunkte fĂŒr Gasdiversifizierungsförderung festgelegt
©Ingo Bartussek
Unternehmen, die nicht-russisches Erdgas nach Ăsterreich bringen, bekommen Mehrkosten gefördert
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte fĂŒr die Förderung der Gasdiversifizierung in Ăsterreich ausgearbeitet. Ăber das im Parlament beschlossene Gasdiversifizierungsgesetz bekommen Unternehmen, die zwischen 1. Juli 2022 und zunĂ€chst 31. Dezember 2022 nicht-russisches Erdgas nach Ăsterreich bringen und hier nutzen, einen Teil der Mehrkosten gefördert. Die Förderung sieht vor, dass Unternehmen rĂŒckwirkend mit Inkrafttreten des Gasdiversifizierungsgesetzes am 1. Juli 2022 und bis Ende 2022 Ansuchen stellen können. Sie wird von der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) abgewickelt. Insgesamt stehen fĂŒr diese MaĂnahme bis zu 100 Millionen Euro zur VerfĂŒgung. Erforderlichenfalls kann der Betrag auch noch erhöht werden.
Dabei sind folgende Kriterien von den Unternehmen zu beachten:
- Grundvoraussetzung fĂŒr die Förderung ist, dass das Gas in österreichische Speicher eingelagert oder sofort in Ăsterreich verbraucht wird.
- Das Gas muss jedenfalls fĂŒr den Verbrauch in Ăsterreich bestimmt sein. Es darf nicht ins Ausland verkauft werden.
- Die Herkunft des Erdgases aus nicht-russischen Quellen muss per eidesstattlicher ErklÀrung nachgewiesen werden.
- Die Mehrkosten fĂŒr nicht-russisches Erdgas entstehen vor allem beim Transport. Diese Mehrkosten mĂŒssen vom Unternehmen nachgewiesen werden und werden dann mit maximal 4,20 Euro pro MWh gefördert.
- Die HĂ€lfte der Förderung wird bei der Lieferung nach Ăsterreich ausbezahlt, die zweite HĂ€lfte nach Verbrauch des Gases in Ăsterreich.
Die Förderung fĂŒr nicht-russisches Erdgas ist ein Beitrag zur StĂ€rkung der österreichischen EnergieunabhĂ€ngigkeit. Ăber eine gezielte Förderung fĂŒr alle Unternehmen, die Gas aus alternativen Quellen beziehen, wird die AbhĂ€ngigkeit von russischem Erdgas reduziert. Damit unterstĂŒtzt die Bundesregierung auch ganz gezielt den Aufbau von neuen Lieferbeziehungen von österreichischen Unternehmen.
Die MaĂnahme gilt zunĂ€chst bis 31. Dezember 2022 und wird gegebenenfalls verlĂ€ngert.
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BM fĂŒr Klimaschutz, Umwelt, Energie, MobilitĂ€t, Innovation und Technologie
Florian Berger
Pressesprecher der Bundesministerin
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