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Neuerungen im Zollbereich

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Registrierungsnummer fĂŒr Wirtschaftsbeteiligte - Economic Operator
Registration and Identification (EORI)

Darunter ist eine Nummer zur eindeutigen Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und anderen Personen zu verstehen, die in der Gemeinschaft ansĂ€ssig oder zumindest steuerlich veranlagt sind. Der Wirtschaftsbeteiligte muss im Rahmen seiner GeschĂ€ftstĂ€tigkeit zollrelevante TĂ€tigkeiten durchfĂŒhren, um eine Registrierung beantragen zu können. Die Registrierung erfolgt in Österreich durch die Zollbehörde. Der Antrag auf Zuteilung der EORI-Nummer ist von jedem Wirtschaftsbeteiligten selbst vor Aufnahme der zollrelevanten TĂ€tigkeit zu stellen (Ausnahmen wĂ€hrend der Übergangsphase). Die Antragstellung erfolgt ĂŒber ein Online-Formular auf der
Homepage des Finanzministeriums, www.bmf.gv.at.

Das Bundesministerium fĂŒr Finanzen hat die Registrierung in zwei Phasen
geteilt:

  • In der ersten Phase können die Inhaber einer e-zoll Bewilligung die EORINummer beantragen, da fĂŒr sie die Verwendung der EORI ab 1. Juli 2009 verpflichtend ist.
  • In der zweiten Phase können alle anderen Wirtschaftsbeteiligten, die nicht Inhaber einer e-zoll Bewilligung sind und die zollrelevante TĂ€tigkeiten durchfĂŒhren, den EORI-Antrag stellen. FĂŒr sie wurde eine Übergangsphase bis 31. Dezember 2009 vereinbart, innerhalb der Übergangsphase kann an Stelle der EORI auch die UID oder der Firmenname angegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter Rechtliche/Technische Rahmenbedingungen -> Handelspolitik -> Zoll