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Novellierung der Eisenbahnbau- und betriebsverordnung – EisbBBV

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Für die geplante Novellierung der Eisenbahnbau- und Betriebsverordnung (EisbBBV) liegt derzeit ein Entwurf einer Verordnung zur Änderung dieser vor.

Der umfangreiche Verordnungsentwurf stützt sich auf § 19 Abs. 4 und 5 sowie § 49 Abs. 1 und 3 des Eisenbahngesetzes 1957 (EisbG). Er stellt eine Weiterentwicklung der EisbBBV durch die Aufnahme von Regelungen insbesondere über die Signalisierung sowie die Betriebsorganisation und Betriebsabwicklung auf Haupt- und Nebenbahnen dar.

Zusätzlich zu grundsätzlichen Regelungen für die operative Durchführung des Eisenbahnbetriebes werden Bestimmungen betreffend die in diesem Zusammenhang entstehenden Schnittstellen zwischen Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgenommen. Die Verordnung wird zudem mit Bestimmungen über „Signale“ ergänzt. Weiters sind Änderungen mehrerer Detailbestimmungen vorgesehen, wobei die weiteren Entwicklungsschritte zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen sind. Auch besondere (vereinfachte) Bestimmungen für jene Bereiche, die vom Geltungsbereich der Interoperabilitätsrichtlinie ausgenommen werden könnten („Light Rail“), können in der EisbBBV erst zu einem späteren Zeitpunkt – nach entsprechender Anpassung des derzeit ebenfalls in Novellierung befindlichen EisbG – erfolgen.

Für weitere Informationen bitte kontaktieren Sie: Lisa Dahm | Telefon 05 90 900-3366 | E-Mail dahm@fmmi.at