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Novellierung der Eisenbahnbau- und betriebsverordnung – EisbBBV

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FĂŒr die geplante Novellierung der Eisenbahnbau- und Betriebsverordnung (EisbBBV) liegt derzeit ein Entwurf einer Verordnung zur Änderung dieser vor.

Der umfangreiche Verordnungsentwurf stĂŒtzt sich auf § 19 Abs. 4 und 5 sowie § 49 Abs. 1 und 3 des Eisenbahngesetzes 1957 (EisbG). Er stellt eine Weiterentwicklung der EisbBBV durch die Aufnahme von Regelungen insbesondere ĂŒber die Signalisierung sowie die Betriebsorganisation und Betriebsabwicklung auf Haupt- und Nebenbahnen dar.

ZusĂ€tzlich zu grundsĂ€tzlichen Regelungen fĂŒr die operative DurchfĂŒhrung des Eisenbahnbetriebes werden Bestimmungen betreffend die in diesem Zusammenhang entstehenden Schnittstellen zwischen Eisenbahninfrastrukturunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen aufgenommen. Die Verordnung wird zudem mit Bestimmungen ĂŒber „Signale“ ergĂ€nzt. Weiters sind Änderungen mehrerer Detailbestimmungen vorgesehen, wobei die weiteren Entwicklungsschritte zu einem spĂ€teren Zeitpunkt vorgesehen sind. Auch besondere (vereinfachte) Bestimmungen fĂŒr jene Bereiche, die vom Geltungsbereich der InteroperabilitĂ€tsrichtlinie ausgenommen werden könnten („Light Rail“), können in der EisbBBV erst zu einem spĂ€teren Zeitpunkt – nach entsprechender Anpassung des derzeit ebenfalls in Novellierung befindlichen EisbG – erfolgen.

FĂŒr weitere Informationen bitte kontaktieren Sie: Lisa Dahm | Telefon 05 90 900-3366 | E-Mail dahm@fmmi.at


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