REACH – Rahmenbedingungen zur 2. Registrierungsfrist
die zweite Registrierungsfrist der europäischen Chemikalienverordnung REACH endet am 1. Juni 2013. Die Kommission ist derzeit dabei, Rahmenbedingungen vorzubereiten, um ein erfolgreiches Ende der zweiten Übergangsfrist für die Registrierung von Phase-in-Stoffen zu gewährleisten. Es wird angenommen, dass dieses Mal Klein- und Mittelunternehmen stärker betroffen sein werden als 2010.
Dazu werden folgende Fragen gestellt:
- Welche Stoffe werden KMU registrieren?
- Werden KMU die registrierten Stoffe nur als Zwischenprodukt oder auch als Endprodukt nutzen?
Im Hinblick auf das Ende der ersten Übergangsfrist für die Registrierung 2010 sind folgende Fragen interessant:
- Wie viele Stoffe haben KMU registriert?
- Gab es Probleme bei der Vorbereitung der Registrierung? Z.B. bei der Nutzung des Forums zum Austausch von Stoffinformationen (SIEF), Kosten der Zugangsbescheinigung, sprachliche Probleme, Probleme mit den IT-Tools
- Sind KMU mit Problemen aus den sich derzeit ergebenden Pflichten der REACH-Verordnung konfrontiert?
Sollten Sie Interesse an der Mitwirkung der Rahmenbedingungen für die nächste Registrierungsfrist haben, bitte ich Sie um Stellungnahme zu den o.g. Fragen bis Freitag, 16.9.2011 an dahm@fmmi.at.