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Sozialpartner begrĂŒĂŸen Neuregelung bei Auslandsmontage

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WKO und Gewerkschaft haben ihre Forderungen durchgesetzt

„Mit dem Beschluss des AbgabenĂ€nderungsgesetzes fĂŒr die steuerliche BegĂŒnstigung von Auslandmontagen haben wir die Rechts- und Planungssicherheit fĂŒr die Unternehmen sowie die Vorhersehbarkeit der Einkommen fĂŒr die BeschĂ€ftigten erreicht“, zeigen sich die Sozialpartner-Vertreter Christoph Hinteregger, (Arbeitgeber-Chefverhandler fĂŒr die Metallindustrie), Rainer Wimmer (Bundesvorsitzender Produktionsgewerkschaft) und Karl Proyer (BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier) unisono erfreut ĂŒber die Neuregelung in Sachen Auslandsmontage: „Dies war dringend notwendig fĂŒr den Wirtschaftsstandort Österreich und fĂŒr die Sicherung von ArbeitsplĂ€tzen.“
Vor allem mit der Freibetragsregelung von 60 Prozent des laufenden Einkommens und mit dem Geltungsbereich ab 400 Kilometer von der österreichischen Grenze haben sich die Sozialpartner in den zentralen Punkten durchgesetzt.
„Die Bundesregierung hat unsere Forderungen zum grĂ¶ĂŸten Teil umgesetzt und damit eine dauerhafte Lösung fĂŒr die Exportwirtschaft und fĂŒr die rund 20.000 betroffenen ArbeitnehmerInnen erzielt“, freuen sich die Sozialpartner-Vertreter. So kann der Einkommenssteuerfreibetrag kĂŒnftig bei 400 Kilometern bis höchstens 4.200 Euro im Monat fĂŒr einen Zeitraum von ein bis sechs Monaten pro Jahr in Anspruch genommen werden. Notwendig wurde eine Neuregelung der MontagebezĂŒge durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshof Ende 2010, der die bestehende Regelung aufgehoben hatte.