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Sozialpartner begrüßen Neuregelung bei Auslandsmontage

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WKO und Gewerkschaft haben ihre Forderungen durchgesetzt

„Mit dem Beschluss des Abgabenänderungsgesetzes für die steuerliche Begünstigung von Auslandmontagen haben wir die Rechts- und Planungssicherheit für die Unternehmen sowie die Vorhersehbarkeit der Einkommen für die Beschäftigten erreicht“, zeigen sich die Sozialpartner-Vertreter Christoph Hinteregger, (Arbeitgeber-Chefverhandler für die Metallindustrie), Rainer Wimmer (Bundesvorsitzender Produktionsgewerkschaft) und Karl Proyer (Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier) unisono erfreut über die Neuregelung in Sachen Auslandsmontage: „Dies war dringend notwendig für den Wirtschaftsstandort Österreich und für die Sicherung von Arbeitsplätzen.“
Vor allem mit der Freibetragsregelung von 60 Prozent des laufenden Einkommens und mit dem Geltungsbereich ab 400 Kilometer von der österreichischen Grenze haben sich die Sozialpartner in den zentralen Punkten durchgesetzt.
„Die Bundesregierung hat unsere Forderungen zum größten Teil umgesetzt und damit eine dauerhafte Lösung für die Exportwirtschaft und für die rund 20.000 betroffenen ArbeitnehmerInnen erzielt“, freuen sich die Sozialpartner-Vertreter. So kann der Einkommenssteuerfreibetrag künftig bei 400 Kilometern bis höchstens 4.200 Euro im Monat für einen Zeitraum von ein bis sechs Monaten pro Jahr in Anspruch genommen werden. Notwendig wurde eine Neuregelung der Montagebezüge durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshof Ende 2010, der die bestehende Regelung aufgehoben hatte.