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Tangentenregelung

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Die Kollektivverträge wurden mit Wirksamkeitsbeginn 1. November 2014 abgeschlossen.

Die Unabhängige Schiedskommission beim Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hat in ihrer 103. Sitzung am 11. Dezember 2014 - mit Wirksamkeitsbeginn 1. November 2014 – generelle Kostenerhöhungen auf dem Lohnsektor in der Höhe von 2,0 % festgestellt. Die Empfehlung der Unabhängigen Schiedskommission richtet sich an Verträge mit öffentlichen Auftraggebern.

 

Die Unabhängige Schiedskommission hat eine Kostenerhöhung von Produkten der Maschinen- und Metallwarenindustrie entsprechend der folgenden Personalkosten-Tangentenregelung festgestellt.

 

Bei einem Personalkostenanteil von:Erhöhung des Fertigwarenpreises:

 

über 10 - 15 % .................................................................. 0,25 %

 

über 15 - 20 % .................................................................. 0,35 %

 

über 20 - 25 % .................................................................. 0,45 %

 

über 25 - 30 % .................................................................. 0,55 %

 

über 30 - 35 % .................................................................. 0,65 %

 

über 35 - 40 % .................................................................. 0,75 %

 

über 40 - 45 % .................................................................. 0,85 %

 

Dieser Regelung liegt ein Faktor von 2,0 % zugrunde.

 

Einzelheiten finden Sie im beigefügten Ergebnisprotokoll.