Springe zum Seiteninhalt
Metalltechnische Industrie Logo

CE-Kennzeichnung

-> Maschinenrichtlinie
-> Niederspannungsgeräte
-> Elektromagnetische Verträglichkeit


Der freie Verkehr von Produkten ist ein fundamentales Element des Europäischen Binnenmarktkonzeptes. Eine wesentliche Barriere für diesen freien Verkehr sind spezielle nationale Rechtsvorschriften betreffend die „Produktsicherheit”. Dadurch können Handelshemmnisse entstehen, da an die Produkte länderweise unterschiedliche Sicherheitsanforderungen gestellt werden. Mit der Entschließung des Rates vom 7. Mai 1985 wurde der Grundstein für das „neue Konzept” gelegt. 1989 kam eine Entschließung über ein Gesamtkonzept hinzu, dessen wichtigste Elemente ein Verfahren zur Prüfung von Produkten auf Konformität mit den einschlägigen Richtlinien und die Anbringung der CE-Kennzeichnung auf diesen Produkten sind.


Allgemeine Erläuterungen zur CE-Kennzeichnung

Damit es Ihnen möglich wird, sich leichter einen Überblick über die geltenden Richtlinien zu verschaffen, finden Sie in weiterer Folge zwei Broschüren zu diesem Thema.

Maschinenrichtlinie - NEU - ab 29.12.2009

Mit 28.12.2009 trat die Richtlinie 98/37/EG außer Kraft und wurde durch die Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 ohne Übergangsfrist ersetzt.


Harmonisierte Normen

Harmonised standards die mit 11.04.2014 im Official Journal of the European Union veröffentlicht wurden.


XS SM MD LG XL