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CO2-Grenzausgleich (CBAM)

Start des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Das neue Klimaschutzinstrument der EU startet am 1. Oktober 2023

CBAM im Schnellüberblick

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (kurz CBAM, auf Deutsch: CO2-Grenzausgleichssystem) ist neben dem Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) ein Schlüsselelement des „Fit for 55“-Pakets der EU. Die CBAM-Verordnung (CBAM-VO) ist bereits in Kraft getreten und sieht ab 1. Oktober 2023 erste Berichtspflichten für Einführer von bestimmten Waren vor. Der Entwurf des Durchführungsrechtsakts der Europäischen Kommission zur Übergangsphase befindet sich derzeit in der finalen Abstimmungsphase und wird genauere Regelungen zum Start enthalten. 

Ab dem Jahr 2026 müssen beim Import bestimmter Warengruppen (im Wesentlichen Eisen und Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom, bzw. einzelne vor- und nachgelagerte Produkte dieser Waren) bei deren Produktion in Drittländern Treibhausgase (THG) ausgestoßen wurden, CBAM-Zertifikate erworben werden. Die Menge der zu erwerbenden CBAM-Zertifikate richtet sich nach den bei der Produktion entstandenen THG-Emissionen. 

Phasenweise Einführung

Die Implementierung von CBAM erfolgt in zwei Phasen. Am 1. Oktober 2023 startet die Übergangsphase. Während der Übergangsphase bestehen für Einführer von CBAM-Waren Berichtspflichten, jedoch müssen während dieses Zeitraums noch keine CBAM-Zertifikate erworben werden. Ab 1. Jänner 2026 müssen für von CBAM erfasste Waren auch CBAM-Zertifikate erworben werden. Dadurch kommt es erstmals zu einer Bepreisung von THG-Emissionen, die bei der Produktion der erfassten importierten Waren ausgestoßen wurden.

National zuständige Behörde

Jeder Mitgliedsstaat muss für die Erfüllung der Verpflichtungen gemäß der CBAM-VO eine national zuständige Behörde benennen. In Österreich ist das Amt für den nationalen Emissionszertifikatehandel(AnEH) im Zollamt Österreich für die Abwicklung von CBAM zuständig und damit zentraler Ansprechpartner.
Für weitere Infos besuchen Sie gerne die BMF CBAM-Webseite sowie die WKÖ-Seite CBAM – Carbon Border Adjustment Mechanism - WKO.at.


CBAM Leitfaden des IIÖ im Auftrag der BSI

Das Institut für industrielle Ökologie hat im Auftrag der Bundessparte Industrie einen Leitfaden erstellt, der als eine „Lesehilfe“ einen schnellen Einstieg in die Materie für die betroffenen Unternehmen unterstützen soll.
Angesichts des Inkrafttretens schon am 1. Oktober 2023 und den laufenden weiteren Informationen ist dies als Erstinformation gedacht. Es ist ein gelegentliches update dieses Leitfadens geplant.

Weiterführende Informationen finden sich auf den laufend aktualisierten homepages von BMF und EU-KOM:


Mögliche Auswirkungen eines CO2-Grenzausgleichs (CBAM) auf industrielle Wertschöpfungsketten

Ergebnisse einer aktuellen Studie des Industriewissenschaftlichen Instituts zeigen, dass der Wegfall der freien Zuteilung bei Einführung des geplanten CO2-Grenzausgleichs die österreichische Industrie bis 2035 mit direkten und indirekten Kosten von bis zu 8,9 Milliarden Euro belasten könnte. Betroffen davon sind nicht nur die direkt vom CBAM in der ersten Phase umfassten Produkte (Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel), sondern auch mit diesen Sektoren verbundene Wertschöpfungsketten. Diese befinden sich vor allem in der metallverarbeitenden Industrie und dem Maschinenbau, der Fahrzeugindustrie, der chemischen Industrie, der Stein- und keramischen Industrie, der Elektro- und Elektronikindustrie, der Feuerfestindustrie, der Bauwirtschaft sowie der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelindustrie.

Die Studie berücksichtigt, dass nicht nur Lieferungen auf den Binnenmarkt, sondern sogar auch Exporte klimafreundlicher Produkte europäischer Unternehmen in Nicht-EU-Märkte die freie Zuteilung vollständig verlieren. Durch Mehrbelastung der Unternehmen in den CBAM-Sektoren ist damit zu rechnen, dass Wettbewerbsnachteile gegenüber Ländern ohne CO2-Bepreisung entstehen. Diese würden sich etwa in einem Rückgang der Exporte in Nicht-EU-Staaten äußern, da in Europa bzw. in Österreich produzierte Güter infolge der höheren Herstellungskosten, die meist nicht weitergegeben werden können, dort nicht konkurrenzfähig sind. Dadurch kann es zu Export- und letztlich Produktionsrückgängen kommen. Diese wären aufgrund der starken Vernetzung mit anderen Sektoren nicht allein auf die CBAM-Sektoren beschränkt. Vielmehr würden die negativen Effekte auf die gesamte Volkswirtschaft ausstrahlen und auch zahlreiche heimische Arbeitsplätze gefährden. Gleichzeitig würden die weltweiten CO2-Emissionen aufgrund geringerer Emissionsstandards an Produktionsstätten außerhalb der EU sowie längerer Transportwege steigen.

Die aktuelle Energiekrise, verbunden mit gewaltigen Kostensteigerungen bei Gas und Strom, stellt Unternehmen vor massive Herausforderungen, die in der Folgenabschätzung der Europäischen Kommission nicht vorhersehbar waren. Produktionsrückgänge und Schließungen in der europäischen Industrie sind sehr wahrscheinlich, die entstehende Produktionslücke wird dann weitgehend von außereuropäischen Produzenten mit meist höherer Emissionsintensität aufgefüllt. Wir fordern die politischen Entscheidungsträger daher auf, dass sie davon absehen, neue Kostenbelastungen hinzuzufügen oder dringend notwendige Carbon-Leakage-Maßnahmen zu untergraben, die für die Aufrechterhaltung der Beschäftigung in der Industrie in Europa und die Verringerung der globalen Emissionen von entscheidender Bedeutung sind.

Autor:
Industriewissenschaftliches Institut – IWI, 1050 Wien
Projektkoordination BSI und Ansprechpartner:
DI Oliver Dworak, Telefon: + 43 5 90 900 3403, Email: oliver.dworak@wko.at

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