Zollangelegenheiten
Zollaussetzungen und Zollkontingente per 1.7.2023
Verordnungen des Rates vom Juni 2023
Mit Verordnung (EU) 2023/1190 des Rates vom 16. Juni 2023 hat die Europäische Gemeinschaft alle per 1. Juli 2023 geltenden autonomen Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren veröffentlicht. Sie beinhaltet im Anhang die neuen oder verlängerten Zollbegünstigungen (zollfrei bzw. in wenigen Fällen auch zollreduziert) für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren.
Mit Verordnung (EU) 2023/1191 des Rates vom 16. Juni 2023 hat die Europäische Gemeinschaft alle per 1. Juli 2023 geltenden autonomen Zollkontingente für die Einfuhr von Waren in die Gemeinschaft veröffentlicht. Sie beinhaltet im Anhang die neuen oder verlängerten Zollkontingente für die Einfuhr von Waren in die Gemeinschaft.
Basisinformationen zu Zollaussetzungen und Zollkontingente finden Sie sowohl auf der Homepage der WKÖ als auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen sowie auf der Homepage der Europäischen Kommission.
Informationen über derzeit in Kraft befindliche Zollaussetzungen sowie über Zollaussetzungen in Vorbereitung können über die Homepage der Europäischen Kommission anhand des relevanten Zollkapitels abgefragt werden.
Zollaussetzungen und Zollkontingente per 1.1.2024
Einwände gegen neue Anträge müssen über die nationalen Verwaltungen bis spätestens 16.6.2023 bei der Europäischen Kommission eingebracht werden
Die Europäische Kommission informiert in ihrer Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten über neue Anträge auf Aussetzung der autonomen Zollsätze für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren per 1. Jänner 2024.
Einwände gegen neue Anträge müssen über die nationalen Verwaltungen bis spätestens 16. Juni 2023 an die Europäische Kommission übermittelt werden.
Die Liste der Waren, für die eine Zollaussetzung beantragt wird, kann über die Homepage der Europäischen Kommission "Zollaussetzungen in Vorbereitung" eingesehen werden (Abfrage anhand von Zollkapitel!).
Das Bundesministerium für Finanzen ersucht alle Wirtschaftsbeteiligten, die ein in der Liste angeführtes Produkt oder ein Konkurrenzprodukt herstellen oder herstellen könnten, dies möglichst rasch mitzuteilen (Telefon +43/1/51 433-504231, E-Mail: Zollaussetzung@bmf.gv.at). Bezüglich der weiteren Schritte wird das Bundesministerium für Finanzen mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Informationen zu Zollaussetzungen und Zollkontingenten unter ZA/ZK - Basisinformationen und News - WKO.at
Aussetzung von APS-Präferenzen für bestimmte Schwellen- und Entwicklungsländer
Änderungen des Allgemeinen Präferenzsystems der Zollbegünstigungen für Entwicklungs- und Schwellenländer hinweisen.
Die im Rahmen der Bestimmungen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) gewährten Zollpräferenzen für Waren mit Ursprung in einem Entwicklungs- oder Schwellenland werden ausgesetzt, wenn der durchschnittliche Wert dieser begünstigt eingeführten Ware einen bestimmten Wert drei Jahre hintereinander übersteigt. Dies ist bei nachstehenden Waren der Fall:
Für die vorgenannten Länder und Warengruppen kommt nunmehr seit Jahresbeginn der Regelzollsatz (Drittlandszollsatz) zur Anwendung!
Die Liste der betroffenen Länder und Warengruppen sind im Internet abrufbar unter
https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/en/news/suspension-year-2023-certain-tariff-preferences-granted-certain-gsp-beneficiary-countries Die Verordnung dazu L_2022173DE.01005801.xml (europa.eu)
Elektronisches Verfahren - verbrauchsteuerpflichtigen Waren
Eine Information des BMFs betreffend des neun elektronischen Verfahrens im Zusammenhang mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren:
Ab 13.2.2023 wird das bisherige Papierverfahren mit „VSt 2“ (Vereinfachtes Begleitdokument) für den Bezug und Versand von verbrauchsteuerpflichtigen Waren zwischen den Mitgliedstaaten der Union abgelöst von einem elektronischen Verfahren.
Ab diesem Zeitpunkt darf ein Bezug und Versand im steuerrechtlich freien Verkehr (= versteuerte Ware) nur mehr dann erfolgen, wenn rechtzeitig im Vorhinein beim Zollamt Österreich eine Registrierung („Zertifizierung“) beantragt wird.
Dafür stehen folgende Formulare unter www.bmf.gv.at zur Verfügung:
- VSt 36 - Antrag auf Zulassung als zertifizierter Versender (bmf.gv.at) (für den Versand in Mitgliedstaaten)
- VSt 37 - Antrag auf Zulassung als zertifizierter Empfänger (bmf.gv.at) (für den Bezug aus Mitgliedstaaten)
Für den Bezug und Versand sind ab 13.2.2023 vereinfachte elektronische Begleitdokumente (v-e-VD) in EMCS (Excise Movement and Control System) auszustellen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Zugang zu EMCS (bmf.gv.at).
Ein Übergangszeitraum, in dem das (alte) papiermäßige und (neue) elektronische Verfahren parallel laufen, ist nicht vorgesehen!
Sollten Sie noch über keine Zertifizierung verfügen, beantragen Sie diese unbedingt rechtzeitig!
Zollaussetzungen und Zollkontingente per 1.1.2023
Verordnungen des Rates vom 19.12.2022
Mit Verordnung (EU) 2022/2583 des Rates vom 19. Dezember 2022 hat die Europäische Gemeinschaft alle per 1. Jänner 2023 geltenden autonomen Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren veröffentlicht. Sie beinhaltet im Anhang die neuen oder verlängerten Zollbegünstigungen (zollfrei bzw. in wenigen Fällen auch zollreduziert) für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren.
Angesicht der Verschlechterung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus sowie Russland, gelten die Zollaussetzungen gemäß Artikel 1 der Verordnung (EU) 2022/2583 nicht für
- Waren mit Ursprung in Belarus, ausgenommen Waren, die unter den TARIC-Code 2926 90 70 24 fallen und
- Waren mit Ursprung in Russland, ausgenommen Waren, die unter die TARIC-Codes 7608 20 89 30 und 8401 30 00 20 fallen
Die Begründung für diese Maßnahme findet sich in den Erwägungsgründen (6) bis (13).
Basisinformationen zu Zollaussetzungen und Zollkontingente finden Sie sowohl auf der Homepage der WKÖ als auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen sowie auf der Homepage der Europäischen Kommission.
Informationen über derzeit in Kraft befindliche Zollaussetzungen sowie über Zollaussetzungen in Vorbereitung können über die Homepage der Europäischen Kommission anhand des relevanten Zollkapitels abgefragt werden.
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Zollaussetzungen-und-Zollkontingente-per-1.1.2023.html
Zollaussetzungen und Zollkontingente per 1.7.2023
Einwände gegen neue Anträge müssen über die nationalen Verwaltungen bis spätestens 16.12.2022 bei der Europäischen Kommission eingebracht werden
Die Europäische Kommission informiert in ihrer Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten über neue Anträge auf Aussetzung der autonomen Zollsätze für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren per 1. Juli 2023. Einwände gegen neue Anträge müssen über die nationalen Verwaltungen bis spätestens 16. Dezember 2022 an die Europäische Kommission übermittelt werden.
Das Bundesministerium für Finanzen ersucht alle Wirtschaftsbeteiligten, die ein in dieser Liste angeführtes Produkt oder ein Konkurrenzprodukt herstellen oder herstellen könnten, dies möglichst rasch mitzuteilen (Telefon +43/1/51 433-504231, E-Mail: Zollaussetzung@bmf.gv.at). Bezüglich der weiteren Schritte wird das Bundesministerium für Finanzen mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Informationen über derzeit in Kraft befindliche Zollaussetzungen sowie über Zollaussetzungen in Vorbereitung können auch über die Homepage der Europäischen Kommission anhand des relevanten Zollkapitels abgefragt werden.