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Zollangelegenheiten

Zollaussetzungen und Zollkontingente per 1.1.2025

Einwände gegen neue Anträge müssen über die nationalen Verwaltungen bis spätestens 14.6.2024 bei der Europäischen Kommission eingebracht werden
Die Europäische Kommission informiert in ihrer Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten über neue Anträge auf Aussetzung der autonomen Zollsätze für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren per 1. Jänner 2025. Einwände gegen neue Anträge müssen über die nationalen Verwaltungen bis spätestens 14. Juni 2024 an die Europäische Kommission übermittelt werden.

Das Bundesministerium für Finanzen ersucht alle Wirtschaftsbeteiligten, die eines in den neuen Anträgen angeführtes Produkt oder ein Konkurrenzprodukt herstellen oder herstellen könnten, dies möglichst rasch mitzuteilen (Telefon +43/1/51 433-504231, E-Mail: Zollaussetzung@bmf.gv.at). Bezüglich der weiteren Schritte wird das Bundesministerium für Finanzen mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Informationen über Zollaussetzungen in Vorbereitung sowie über derzeit in Kraft befindliche Zollaussetzungen  können auch über die Homepage der Europäischen Kommission anhand des relevanten Zollkapitels abgefragt werden.


Ermittlung des Zollwerts

Im Vordergrund steht eine Männliche Peron. Im Hintergrund stehen LKWs, ein Flugzeug und Container,
© Shutterstock

Der Zollwert einer Ware ist mitunter ein vernachlässigter Teil der Zollanmeldung. Der Zollwert ist die Basis für die Ermittlung des Zoll, aber auch der Einfuhrumsatzsteuer. Falsche Bemessungsgrundlagen haben auf alle Fälle Nacherhebungen (inklusive Verzugszinsen) und im schlimmen Fällen auch Finanzstrafverfahren zur Folge. Lizenzgebühren, Qualitätskontrollen, Analysekosten, Kosten für Verpackungen, Transportkosten, Versicherungen, aufgespaltenen Kaufpreise, Beistellungen, etc. sind bei der Ermittlung zu beachten.

Nähere Informationen: Der Zollwert - WKO.at


Zollaussetzungen und Zollkontingente per 1.1.2024

Verordnungen des Rates vom 19. Dezember 2023

Mit Verordnung (EU) 2023/2890 des Rates vom 19. Dezember 2023 hat die Europäische Gemeinschaft alle per 1. Jänner 2024 geltenden autonomen Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren veröffentlicht. Sie beinhaltet im Anhang die neuen oder verlängerten Zollbegünstigungen (zollfrei bzw. in wenigen Fällen auch zollreduziert) für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren.

Mit Verordnung (EU) 2023/2880 des Rates vom 19. Dezember 2023 hat die Europäische Gemeinschaft alle per 1. Jänner 2024 geltenden autonomen Zollkontingente für die Einfuhr von Waren in die Gemeinschaft veröffentlicht. Sie beinhaltet im Anhang die neuen oder verlängerten Zollkontingente für die Einfuhr von Waren in die Gemeinschaft.

Basisinformationen zu Zollaussetzungen und Zollkontingente finden Sie sowohl auf der Homepage der WKÖ als auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen sowie auf der Homepage der Europäischen Kommission.

Informationen über derzeit in Kraft befindliche Zollaussetzungen sowie über Zollaussetzungen in Vorbereitung können über die Homepage der Europäischen Kommission anhand des relevanten Zollkapitels abgefragt werden.

Links


Zollaussetzungen und Zollkontingente per 1.7.2023

Verordnungen des Rates vom Juni 2023

Mit Verordnung (EU) 2023/1190 des Rates vom 16. Juni 2023 hat die Europäische Gemeinschaft alle per 1. Juli 2023 geltenden autonomen Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren veröffentlicht. Sie beinhaltet im Anhang die neuen oder verlängerten Zollbegünstigungen (zollfrei bzw. in wenigen Fällen auch zollreduziert) für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren.

Mit Verordnung (EU) 2023/1191 des Rates vom 16. Juni 2023 hat die Europäische Gemeinschaft alle per 1. Juli 2023 geltenden autonomen Zollkontingente für die Einfuhr von Waren in die Gemeinschaft veröffentlicht. Sie beinhaltet im Anhang die neuen oder verlängerten Zollkontingente für die Einfuhr von Waren in die Gemeinschaft.

Basisinformationen zu Zollaussetzungen und Zollkontingente finden Sie sowohl auf der Homepage der WKÖ als auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen sowie auf der Homepage der Europäischen Kommission.

Informationen über derzeit in Kraft befindliche Zollaussetzungen sowie über Zollaussetzungen in Vorbereitung können über die Homepage der Europäischen Kommission anhand des relevanten Zollkapitels abgefragt werden.


Aussetzung von APS-Präferenzen für bestimmte Schwellen- und Entwicklungsländer

Änderungen des Allgemeinen Präferenzsystems der Zollbegünstigungen für Entwicklungs- und Schwellenländer hinweisen.
 
Die im Rahmen der Bestimmungen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) gewährten Zollpräferenzen für Waren mit Ursprung in einem Entwicklungs- oder Schwellenland werden ausgesetzt, wenn der durchschnittliche Wert dieser begünstigt eingeführten Ware einen bestimmten Wert drei Jahre hintereinander übersteigt. Dies ist bei nachstehenden Waren der Fall:

Für die vorgenannten Länder und Warengruppen kommt nunmehr seit Jahresbeginn der Regelzollsatz (Drittlandszollsatz) zur Anwendung! 
 
Die Liste der betroffenen Länder und Warengruppen sind im Internet abrufbar unter
https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/en/news/suspension-year-2023-certain-tariff-preferences-granted-certain-gsp-beneficiary-countries Die Verordnung dazu  L_2022173DE.01005801.xml (europa.eu)


Elektronisches Verfahren - verbrauchsteuerpflichtigen Waren

Eine Information des BMFs betreffend des neun elektronischen Verfahrens im Zusammenhang mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren:

Ab 13.2.2023 wird das bisherige Papierverfahren mit „VSt 2“  (Vereinfachtes Begleitdokument) für den Bezug und Versand von verbrauchsteuerpflichtigen Waren zwischen den Mitgliedstaaten der Union abgelöst von einem elektronischen Verfahren.
Ab diesem Zeitpunkt darf ein Bezug und Versand im steuerrechtlich freien Verkehr (= versteuerte Ware) nur mehr dann erfolgen, wenn rechtzeitig im Vorhinein beim Zollamt Österreich eine Registrierung („Zertifizierung“) beantragt wird.

Dafür stehen folgende Formulare unter www.bmf.gv.at zur Verfügung:

Für den Bezug und Versand sind ab 13.2.2023 vereinfachte elektronische Begleitdokumente (v-e-VD) in EMCS (Excise Movement and Control System) auszustellen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Zugang zu EMCS (bmf.gv.at).

Ein Übergangszeitraum, in dem das (alte) papiermäßige und (neue) elektronische Verfahren parallel laufen, ist nicht vorgesehen!

Sollten Sie noch über keine Zertifizierung verfügen, beantragen Sie diese unbedingt rechtzeitig!


Zollaussetzungen und Zollkontingente per 1.1.2023

Verordnungen des Rates vom 19.12.2022

Mit Verordnung (EU) 2022/2583 des Rates vom 19. Dezember 2022 hat die Europäische Gemeinschaft alle per 1. Jänner 2023 geltenden autonomen Zollaussetzungen für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren veröffentlicht. Sie beinhaltet im Anhang die neuen oder verlängerten Zollbegünstigungen (zollfrei bzw. in wenigen Fällen auch zollreduziert) für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren.

Angesicht der Verschlechterung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus sowie Russland, gelten die Zollaussetzungen gemäß Artikel 1 der Verordnung (EU) 2022/2583 nicht für

  • Waren mit Ursprung in Belarus, ausgenommen Waren, die unter den TARIC-Code 2926 90 70 24 fallen und
  • Waren mit Ursprung in Russland, ausgenommen Waren, die unter die TARIC-Codes 7608 20 89 30 und 8401 30 00 20 fallen

Die Begründung für diese Maßnahme findet sich in den Erwägungsgründen (6) bis (13).

Basisinformationen zu Zollaussetzungen und Zollkontingente finden Sie sowohl auf der Homepage der WKÖ als auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen sowie auf der Homepage der Europäischen Kommission.

Informationen über derzeit in Kraft befindliche Zollaussetzungen sowie über Zollaussetzungen in Vorbereitung können über die Homepage der Europäischen Kommission anhand des relevanten Zollkapitels abgefragt werden.

https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Zollaussetzungen-und-Zollkontingente-per-1.1.2023.html


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