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BREXIT

Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien

Symbolfoto Brexit

Nach zehn Monaten Verhandlungen haben sich das Vereinigte Königreich und die EU in letzter Minute, d.h. am 24.12.2020, auf ein Abkommen geeinigt, das die kĂŒnftigen Beziehungen seit 1.01.2021 regelt. Zwar gibt es keine Zölle, jedeoch steigt der bĂŒrokratische Aufwand. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wird auf ein Minimum reduziert. Mit dem Abkommen konnte aber jedenfalls in vielen Bereichen der worst case vermieden werden. Das Abkommen ist seit 1.01.2021 und bis 28.02.2021 vorlĂ€ufig anwendbar. Das britische Parlament hat das Abkommen am 30.12.2020 angenommen.

Das vollstĂ€ndige, 1250 Seiten starke Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien finden Sie auf der Seite der europĂ€ischen Kommission


AKTUELLE HINWEISE

Fehlende AusgangsbestÀtigungen von Lieferungen

Aktuell hĂ€ufen sich die Nachrichten ĂŒber fehlende AusgangsbestĂ€tigungen von Lieferungen in das Vereinigte Königreich. Die Ausgangsbescheinigung wird dem seinerzeitigen Anmelder/Vertreter in e-zoll mit der Nachricht EX431 ĂŒbermittelt, der auch ein Exemplar Nr. 3 des Einheitspapiers angefĂŒgt ist, welches im Feld 44 einen Vermerk laut nachstehendem Muster enthĂ€lt: 

Wenn die Zollanmeldung Ihr Ausfuhrnachweis fĂŒr Umsatzsteuerzwecke ist und die Nachricht EX431 nicht bei Ihnen einlangt, ist die einzige Möglichkeit den Ausgang der Waren durch einen Alternativnachweis nachtrĂ€glich zu belegen. Leider ein erhöhter Aufwand, der durch die etwas chaotischen ZustĂ€nde an der neuen Grenze ausgelöst wurde.
Weitere Informationen finden Sie unter Ausfuhrnachweise - WKO.at.


Verwendung von Holzverpackungen (z.B. Paletten)

gestapelte Holzpaletten


Zum aktuellen Thema Verwendung von Holzverpackungen (z.B. Paletten) im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich ab 2021 finden Sie mehr auf der Seite der WKO


ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Inhalte und Analysen

Einen guten Überblick ĂŒber Konsequenzen und Vorteile des Abkommens bietet das Infoblatt der EuropĂ€ischen Kommission (nur in Englisch erhĂ€ltlich).
Einen KurzĂŒberlick ĂŒber die wichtigsten Inhalte in deutscher Sprache finden Sie auf der Seite der WKO


(Keine) Folgen fĂŒr Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen

In der Bekanntmachung (2021/C 18/11), Amtsbl. C 18/41 v. 18.1.2021 bestĂ€tigt die EuropĂ€ische Kommission (EK), dass alle Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen, d.h. auch jene, die zum Schutz britischer Industriebetriebe eingefĂŒhrt wurden, nach dem 1.1.2021 unverĂ€ndert in der EU gelten. Die EK teilt mit, dass Maßahmen auf Antrag eines betroffenen EU-Unternehmens/Verbands unter Vorlage ausreichender Beweise geĂ€ndert oder beendet werden können, wenn die Maßnahmen - ohne das Vereinigte Königreich zu berĂŒcksichtigen - anders ausgefallen bzw nicht eingefĂŒhrt worden wĂ€ren. Ein besonderes Interesse britischer Firmen an EU-Antidumping- und -Antisubventionsmaßnahmen dĂŒrfte es u.a. fĂŒr Walzdraht, Bio-diesel und PSC-DrĂ€hte und-Lizen gegeben haben, da diese Maßnahmen in eigenen britischen Schutzmaßnahmen fortgelten. Keine Anwendung findet diese Bekanntmachung fĂŒr Nordirland aufgrund des Irland/Nordirland-Protokolls.


Schutzmaßnahmen Stahl / Neuberechnung der Kontingentmengen  

Auch im Rahmen der Schutzmaßnahmen Stahl gilt das Vereinigte Königreich seit 1.01.2021 als Drittstaat. Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse aus dem Vereinigten Königreich in die EU sind somit ab 1.01.2021 ohne Zusatzzollsatz iHv 25 % nur im Ausmaß der in der entsprechenden Verordnung aufgefĂŒhrten zollfreien Kontingente möglich. 

Der aktuelle AusnĂŒtzungsstand und die Höhe der Zollkontingente der kommenden Quartale kann ĂŒber die "Zollkontingent-Datenbank" der EuropĂ€ischen Kommission abgefragt werden. Einzugeben ist die Kontingentnummer ("laufende Nummer"; siehe Anhang IV und Anhang III.2 der VO 2019/159 idgF). Eine Übersicht ĂŒber die Zollkontingentmengen je Warenkategorie und Ursprung fĂŒr die Quartale JĂ€nner-MĂ€rz und April-Juni 2021 finden sich in den AnhĂ€ngen der Verordnung 2020/2037


Webinar 

Person sitzt vor einem Laptop und hat Kopfhörer auf

ErklÀrung des neuen Handels- und Partnerschaftsabkommens EU-UK durch Prof. Repasi // Erasmus University Rotterdam (https://www.youtube.com/watch?reload=9&v=WkYYNDyUHZA).