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BREXIT

Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien

Symbolfoto Brexit

Nach zehn Monaten Verhandlungen haben sich das Vereinigte Königreich und die EU in letzter Minute, d.h. am 24.12.2020, auf ein Abkommen geeinigt, das die künftigen Beziehungen seit 1.01.2021 regelt. Zwar gibt es keine Zölle, jedeoch steigt der bürokratische Aufwand. Die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich wird auf ein Minimum reduziert. Mit dem Abkommen konnte aber jedenfalls in vielen Bereichen der worst case vermieden werden. Das Abkommen ist seit 1.01.2021 und bis 28.02.2021 vorläufig anwendbar. Das britische Parlament hat das Abkommen am 30.12.2020 angenommen.

Das vollständige, 1250 Seiten starke Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien finden Sie auf der Seite der europäischen Kommission


AKTUELLE HINWEISE

Fehlende Ausgangsbestätigungen von Lieferungen

Aktuell häufen sich die Nachrichten über fehlende Ausgangsbestätigungen von Lieferungen in das Vereinigte Königreich. Die Ausgangsbescheinigung wird dem seinerzeitigen Anmelder/Vertreter in e-zoll mit der Nachricht EX431 übermittelt, der auch ein Exemplar Nr. 3 des Einheitspapiers angefügt ist, welches im Feld 44 einen Vermerk laut nachstehendem Muster enthält: 

Wenn die Zollanmeldung Ihr Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke ist und die Nachricht EX431 nicht bei Ihnen einlangt, ist die einzige Möglichkeit den Ausgang der Waren durch einen Alternativnachweis nachträglich zu belegen. Leider ein erhöhter Aufwand, der durch die etwas chaotischen Zustände an der neuen Grenze ausgelöst wurde.
Weitere Informationen finden Sie unter Ausfuhrnachweise - WKO.at.


Verwendung von Holzverpackungen (z.B. Paletten)

gestapelte Holzpaletten


Zum aktuellen Thema Verwendung von Holzverpackungen (z.B. Paletten) im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich ab 2021 finden Sie mehr auf der Seite der WKO


ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Inhalte und Analysen

Einen guten Überblick über Konsequenzen und Vorteile des Abkommens bietet das Infoblatt der Europäischen Kommission (nur in Englisch erhältlich).
Einen Kurzüberlick über die wichtigsten Inhalte in deutscher Sprache finden Sie auf der Seite der WKO


(Keine) Folgen für Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen

In der Bekanntmachung (2021/C 18/11), Amtsbl. C 18/41 v. 18.1.2021 bestätigt die Europäische Kommission (EK), dass alle Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen, d.h. auch jene, die zum Schutz britischer Industriebetriebe eingeführt wurden, nach dem 1.1.2021 unverändert in der EU gelten. Die EK teilt mit, dass Maßahmen auf Antrag eines betroffenen EU-Unternehmens/Verbands unter Vorlage ausreichender Beweise geändert oder beendet werden können, wenn die Maßnahmen - ohne das Vereinigte Königreich zu berücksichtigen - anders ausgefallen bzw nicht eingeführt worden wären. Ein besonderes Interesse britischer Firmen an EU-Antidumping- und -Antisubventionsmaßnahmen dürfte es u.a. für Walzdraht, Bio-diesel und PSC-Drähte und-Lizen gegeben haben, da diese Maßnahmen in eigenen britischen Schutzmaßnahmen fortgelten. Keine Anwendung findet diese Bekanntmachung für Nordirland aufgrund des Irland/Nordirland-Protokolls.


Schutzmaßnahmen Stahl / Neuberechnung der Kontingentmengen  

Auch im Rahmen der Schutzmaßnahmen Stahl gilt das Vereinigte Königreich seit 1.01.2021 als Drittstaat. Einfuhren bestimmter Stahlerzeugnisse aus dem Vereinigten Königreich in die EU sind somit ab 1.01.2021 ohne Zusatzzollsatz iHv 25 % nur im Ausmaß der in der entsprechenden Verordnung aufgeführten zollfreien Kontingente möglich. 

Der aktuelle Ausnützungsstand und die Höhe der Zollkontingente der kommenden Quartale kann über die "Zollkontingent-Datenbank" der Europäischen Kommission abgefragt werden. Einzugeben ist die Kontingentnummer ("laufende Nummer"; siehe Anhang IV und Anhang III.2 der VO 2019/159 idgF). Eine Übersicht über die Zollkontingentmengen je Warenkategorie und Ursprung für die Quartale Jänner-März und April-Juni 2021 finden sich in den Anhängen der Verordnung 2020/2037


Webinar 

Person sitzt vor einem Laptop und hat Kopfhörer auf

Erklärung des neuen Handels- und Partnerschaftsabkommens EU-UK durch Prof. Repasi // Erasmus University Rotterdam (https://www.youtube.com/watch?reload=9&v=WkYYNDyUHZA).


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