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Einigung über „next generation“ Haushalt

Heute 10.11.2020 wurde bekannt gegeben, dass zwischen der deutschen Präsidentschaft und den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments eine Einigung über den nächsten siebenjährigen EU-Haushalt (2021 - 2027) und die EU der „next generation“ erzielt wurde. Es enthält auch einen indikativen Fahrplan für die Einführung neuer Eigenmittel, der in das rechtsverbindliche „Interinstitutionelle Abkommen“ aufgenommen wurde.

Das Abkommen ergänzt das von den EU-Staats- und Regierungschefs im Juli ausgehandelte umfassende Finanzpaket in Höhe von 1 824,3 Mrd. EUR, das den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen - 1 074,3 Mrd. EUR - und ein Instrument zur vorübergehenden Sanierung in Höhe von 750 Mrd. EUR, Next Generation EU, kombiniert.

Das vereinbarte politische Paket beinhaltet:

  • eine gezielte Stärkung der EU-Programme, einschließlich Horizon Europe, EU4Health und Erasmus +, um 15 Mrd. EUR durch zusätzliche Mittel (12,5 Mrd. EUR) und Neuzuweisungen (2,5 Mrd. EUR) im Laufe der nächsten Finanzperiode unter Einhaltung der festgelegten Ausgabenobergrenzen in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 17. bis 21. Juli
  • mehr Flexibilität, damit die EU auf unvorhergesehene Bedürfnisse reagieren kann
  • stärkere Einbeziehung der Haushaltsbehörde in die Überwachung der Einnahmen im Rahmen der EU der „next generation“
  • höhere Ambitionen in Bezug auf die biologische Vielfalt und verstärkte Überwachung der Ausgaben für biologische Vielfalt, Klima und Geschlecht
  • eine indikative Roadmap zur Einführung neuer Eigenmittel

In Bezug auf neue Eigenmittel gibt es keine Überraschungen:

  • Abgabe auf nicht recycelte Kunststoffe,
  • potenzielle neue Einnahmen aus dem Kohlenstoffmarkt der EU ab 2023, „möglicherweise verbunden mit einem Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzen,
  • potenzielle digitale Steuer,
  • potenzielle Finanztransaktionssteuer sowie eine neue Abgabe „verbunden mit dem Unternehmenssektor oder einer neuen Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage“ ab 2026;

Das Abkommen bedarf noch der endgültigen Zustimmung sowohl des Parlaments als auch des Rates. Der Deal wird den Mitgliedstaaten zur Billigung vorgelegt. Dies eröffnet den Weg für das Inkrafttreten des Haushalts im Januar.