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Erstinformationen zum Ausfallbonus bei UmsatzrĂŒckgang von ĂŒber 40 %

Mit dem heute seitens der Bundesregierung prĂ€sentierten Ausfallsbonus wird die Palette von bereits bestehenden staatlichen UnterstĂŒtzungsinstrumenten wie Fixkostenzuschuss II oder Verlustausgleich erweitert.
 
Alle Unternehmen, die wegen der Maßnahmen zur PandemiebekĂ€mpfung weiterhin UmsatzeinbrĂŒche von zumindest 40% zu verzeichnen haben, erhalten mit dem Ausfallsbonus ab JĂ€nner 2021 zusĂ€tzlich zur Fixkostenabdeckung durch den Fixkostenzuschuss II einen nicht rĂŒckzahlbaren Zuschlag von 15 % des Umsatzausfalls, gedeckelt mit 30.000 Euro pro Monat.