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Erstinformationen zum Ausfallbonus bei Umsatzrückgang von über 40 %

Mit dem heute seitens der Bundesregierung präsentierten Ausfallsbonus wird die Palette von bereits bestehenden staatlichen Unterstützungsinstrumenten wie Fixkostenzuschuss II oder Verlustausgleich erweitert.
 
Alle Unternehmen, die wegen der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung weiterhin Umsatzeinbrüche von zumindest 40% zu verzeichnen haben, erhalten mit dem Ausfallsbonus ab Jänner 2021 zusätzlich zur Fixkostenabdeckung durch den Fixkostenzuschuss II einen nicht rückzahlbaren Zuschlag von 15 % des Umsatzausfalls, gedeckelt mit 30.000 Euro pro Monat. 

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