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Fristverlängerung Investitionsprämie

Am 21.1.2021 wurden im Nationalrat und Ministerrat einige steuerliche Maßnahmen (2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz) auf den Weg gebracht sowie Wirtschaftshilfen angepasst. Neben einer Verlängerung des Härtefall-Fonds um weitere drei Monate sowie einem Entfall der Mehrwertsteuer auf Schutzmasken bis 1.7.2021, ist insbesondere die Anpassung bei der Investitionsprämie ein wichtiger Erfolg für unsere Mitglieder. 
 
Aufgrund der aktuellen Covid-Situation kommt es bei beantragten Projekten im Rahmen der Investitionsprämie immer wieder zu Verzögerungen. Fristen können beispielsweise aufgrund verspäteter Behördengänge oftmals nicht eingehalten werden. Daher wird die Frist für das Setzen erster Maßnahmen (das sind etwa Bestellungen, Lieferungen oder Anzahlungen) um drei Monate von 28. Februar 2021 bis 31. Mai 2021 verlängert. Zudem ist beabsichtigt über eine Richtlinienänderung auch die Umsetzungsfristen (28.2.2022 bzw. 28.2.2024) um jeweils ein halbes Jahr nach hinten zu verschieben. Die Änderungen sind hier zusammengefasst