Grenzkontrollen nach Tschechien und der Slowakei bis 29.3. verlängert
Die Grenzkontroll-VO im Verhältnis zu Tschechien und der Slowakei wurde bis inkl. 29.3. verlängert (BGBl. II Nr. 10/2021 idF 90/2021). D.h. Grenzübertritte am Landweg sind bis dahin weiterhin nur an Grenzübergangsstellen gestattet:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_90/BGBLA_2021_II_90.html
Da die Geltung der Verordnung über bestimmte geschlossene Grenzübergänge zu CZ und SK mit der Geltung dieser Grenzkontroll-VO zusammenfällt, wird sie somit auch verlängert (außer sie wird vorhin aufgehoben).