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Grenzkontrollen nach Tschechien und der Slowakei bis 29.3. verlÀngert

Die Grenzkontroll-VO im VerhĂ€ltnis zu Tschechien und der Slowakei wurde bis inkl. 29.3. verlĂ€ngert (BGBl. II Nr. 10/2021 idF 90/2021). D.h. GrenzĂŒbertritte am Landweg sind bis dahin weiterhin nur an GrenzĂŒbergangsstellen gestattet: 
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_90/BGBLA_2021_II_90.html
 
Da die Geltung der Verordnung ĂŒber bestimmte geschlossene GrenzĂŒbergĂ€nge zu CZ und SK mit der Geltung dieser Grenzkontroll-VO zusammenfĂ€llt, wird sie somit auch verlĂ€ngert (außer sie wird vorhin aufgehoben).