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Informationen zur ÖNACE Zuteilung eines Unternehmens fĂŒr die Beantragung von StĂŒtzungsmittel

FĂŒr die Beantragung des Umsatzersatzes ĂŒber FinanzOnline wird die ÖNACE im Formular – entgegen anderer Informationen - nicht mehr benötigt, da diese der Finanzverwaltung vorliegt und nach dem Versand des Antrags automatisationsunterstĂŒtzt ĂŒberprĂŒft wird. Sollte bei der ÜberprĂŒfung ein unplausibles Ergebnis herauskommen, wird das Unternehmen direkt von der COFAG kontaktiert. Mehr Informationen finden Sie hier.