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Informationen zur ÖNACE Zuteilung eines Unternehmens für die Beantragung von Stützungsmittel

Für die Beantragung des Umsatzersatzes über FinanzOnline wird die ÖNACE im Formular – entgegen anderer Informationen - nicht mehr benötigt, da diese der Finanzverwaltung vorliegt und nach dem Versand des Antrags automatisationsunterstützt überprüft wird. Sollte bei der Überprüfung ein unplausibles Ergebnis herauskommen, wird das Unternehmen direkt von der COFAG kontaktiert. Mehr Informationen finden Sie hier.

 


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