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Neue Informationen zu den GrenzĂŒbergĂ€ngen in die Slowakei: Pendler sind weiterhin ausgenommen

Der internationale GĂŒterverkehr ist von der Ausgangssperre/Testerfordernis weitgehend nicht betroffen – Details sind Kursiv. 


Grenze Österreich-Slowakei offen – Bewegung in der SK ab 2.11. nur mit negativem PCR-Testergebnis möglich (oder mit neg. Antigen-Test von der Massentestung)

Die Slowakei belĂ€sst die Grenze zu Österreich (sowie zu HU und PL) derzeit noch offen – slowakische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können weiterhin zu ihrem Arbeitsplatz in Österreich pendeln. Aufgrund der ab 2.11. geltenden strikten Ausgangssperre ist fĂŒr alle in die Slowakei einreisenden Personen, auch wenn die Grenze ohne Kontrolle passiert werden kann, die freie Bewegung im Land nur noch mit negativem PCR- Testergebnis auf Covid-19 bzw. Antigen-Testergebnis von der Massentestung möglich. Der PCR Test darf nicht frĂŒher als am 29.10. durchgefĂŒhrt worden sein.
Wenn Österreicher also eine GeschĂ€ftsreise in die Slowakei unternehmen möchten, mĂŒssen sie ein negatives PCR-Testergebnis mitbringen – sonst mĂŒsste man in der Slowakei in 10tĂ€gige HeimquarantĂ€ne. Diese Regelung gilt fĂŒr alle Personen in der Slowakei im Zuge der Massentestung & Ausgangssperre – Details siehe Punkt „EindĂ€mmungsmaßnahme: „Lockdown“/Ausgangssperre ab Samstag 24.10. fĂŒr die gesamte Slowakei“.

Wer darf sich ab dem 2.11. OHNE negatives PCR-Testergebnis bzw. Antigen-Testergebnis von der Massentestung in der Slowakei außer Haus bewegen?

  • LKW-Fahrer, die sich zur Zeit der Massentestung am Wochenende 30.10.-1.11. beruflich im Ausland befinden, dĂŒrfen ohne PCR-Test die Fahrt beenden und zum Wohnort in der SK zurĂŒckkehren. 
    Information des SK Verkehrsministeriums dazu: 

    Fahrer von Transportunternehmen, die im Zeitraum von 30.10. do 1.11.2020 aufgrund der ArbeitstĂ€tigkeit außerhalb der Sowakei waren und ab dem 2.11.2020 zurĂŒck in die Slowakei fahren, zum Zweck der Beendigung der TransporttĂ€tigkeit oder zur RĂŒckkehr zum Aufenthaltsort in der Slowakei, sind bei diesen TĂ€tigkeiten nicht verpflichtet einen Nachweis ĂŒber einen negativen PCR-Test oder Antigentest mit Zertifikat von der Massentestung vorzulegen.

    Das Verkehrsministerium empfiehlt stark, dass sich diese Fahrer im eigenen Interesse unverzĂŒglich testen lassen, wenn es ihnen die AusĂŒbung der Arbeit ermöglicht, da diese Anweisung sich ausschließlich auf die TĂ€tigkeiten im Zusammenhang mit ErfĂŒllung der Arbeitsaufgaben bei der DurchfĂŒhrung von Transporten bezieht und keine Ausnahme von dem Regierungsbeschluss fĂŒr andere Zwecke begrĂŒndet.

     
  • Fahrer im Bereich GĂŒtertransporte, die aus anderen LĂ€ndern zwecks AusĂŒbung eines Transports in die Slowakei einreisen oder durch die Slowakei transitieren, ist aufgrund des gĂŒltigen Einreise-Beschlusses die Einreise in die Slowakei zur AusĂŒbung ihrer TĂ€tigkeit ohne Auflagen (ohne neg. PCR-Testergebnis) möglich. Dasselbe gilt fĂŒr Piloten, Besatzung von Flugzeugen oder anderes Flugpersonal, Besatzung von Cargo-Schiffen, LokfĂŒhrer, Wagenmeister, Zugpersonal und Begleitpersonal im Bahn-Cargo-Verkehr, Fahrer und Besatzung von Gesundheitsdienstfahrzeugen sowie Fahrer von Bestattungsdiensten. (Details siehe englische Fassung des Beschlusses des SK Amtes fĂŒr öffentliches Gesundheitswesen)

Wie das Grenzregime weiter gehandhabt wird, ist derzeit in Diskussion. Premierminister Matovič wiederholte in einer Pressekonferenz am 26.10. seine Absicht, nach der Massentestung der slowakischen Bevölkerung auch eine Testung an allen 60 GrenzĂŒbergĂ€ngen bei Einreise in die Slowakei einzufĂŒhren. Am Mittwoch, den 28.10., tagte eine neu zusammengestellte Expertengruppe um ein neues Grenzregime zu entwerfen – die Ergebnisse wurden bis 30.10. | 12:00h noch nicht bekanntgegeben. Medial wird kolportiert, dass fĂŒr die Slowakei Test an den Grenzen zur Ukraine und zu Tschechien PrioritĂ€t haben. 

Ein konkreter Startermin fĂŒr die Grenztestung wurde noch nicht bekanntgegeben – es wird seitens der Regierung aber betont, dass wĂ€hrend der Massentestungen alle KapazitĂ€ten gebunden sind, ein Testen an der Grenze wird demnach frĂŒhestens ab 9.11., nach Abschluss der geplanten 2. Testrunde der slowakischen Bevölkerung starten können. Ob diese zweite Testrunde wie angekĂŒndigt am Wochenende 7.-8.11. abgehalten wird, wird nach Ablauf der ersten Testrunde 31.10.-1.11. entschieden. Es ist damit zu rechnen, dass eine Testung aller Einreisenden an allen GrenzĂŒbergĂ€ngen zu Staus bei der Einreise aus Österreich in die Slowakei fĂŒhren wird. 

Öffentlicher Verkehr: Die Busunternehmen RegioJet und Flixbus bedienen ab 26.10. nicht mehr die Strecke Bratislava-Wien. Slovak Lines fĂ€hrt jedoch weiterhin.

„Lockdown“/Ausgangssperre ab Samstag 24.10. fĂŒr die gesamte Slowakei 

Ausgangssperre im Zeitraum 2.11.-8.11.:

Die Ausgangssperre gilt in der gesamten Slowakei und stellt fĂŒr Personen ohne negatives Testergebnis eine VerschĂ€rfung ggĂŒ. der Vorwoche dar. Insbesondere der Weg zur Arbeit und die Bewegung in freier Natur sind ab 2.11. ohne negatives Testergebnis nicht mehr gestattet, Lebensmitteleinkauf z.B. jedoch weiterhin.
Jeder, der die Grenze ĂŒberschreitet, muss sich an die Bedingungen halten. Personen, die ein negatives Testergebnis auf Covid-19 bzw. Antigen-Testergebnis von der Massentestung vorweisen können, können sich frei bewegen, unter Einhaltung der allgemeinen BeschrĂ€nkungen des öffentlichen Lebens (z.B. Versammlungsverbot fĂŒr mehr als 6 Personen).

Details zur Ausgangssperre finden Sie im Regierungsbeschluss vom 28.10. Die Ausgangssperre wird voraussichtlich bis 15.11. aufrecht bleiben. 

Ausnahmen von der Ausgangssperre ab 2.11.:

  • Personen mit negativem PCR-Testergebnis auf Covid-19, durchgefĂŒhrt zwischen 29.10. und 1.11. oder mit Zertifikat des Gesundheitsministeriums ĂŒber DurchfĂŒhrung eines negativen Antigentests auf Covid-19, durchgefĂŒhrt zwischen 29.10. und 1.11. im Rahmen der Aktion „Gemeinsame Verantwortung“ [= Massentestung]
  • Personen mit negativem PCR-Testergebnis, durchgefĂŒhrt wĂ€hrend der Geltung der AusgangsbeschrĂ€nkung
  • Wege im unverzichtbaren Ausmaß zur Besorgung unverzichtbarer Notwendigkeiten (Einkauf von Lebensmitteln, Medikamenten, Gesundheitsmaterial, Hygieneartikeln, Drogerieartikeln, Tierfutter, GewĂ€hrleistung der FĂŒrsorge fĂŒr Kinder, Tanken) zur nĂ€chsten Einzelhandelsverkaufsstelle vom Wohnsitz und zurĂŒck
  • Weg zur Gesundheitseinrichtung fĂŒr unaufschiebbare Untersuchungen, einschließlich Begleitung einer nahestehenden Person, und zurĂŒck
  • Weg zur PCR-Testung und zurĂŒck
  • zwischen 1.00 – 5.00 Uhr FrĂŒh
  • Weg zum BegrĂ€bnis einer nahestehenden Person, zur Hochzeit und Taufe und zurĂŒck
  • Weg zur FĂŒrsorge fĂŒr eine nahestehende Person, die darauf angewiesen ist, und zurĂŒck
  • AusfĂŒhren des Hundes oder der Katze im Umkreis von 100 m vom Wohnsitz, Weg zur FĂŒrsorge fĂŒr Wirtschaftstiere und zurĂŒck
  • Kinder bis 10 Jahre
  • Weg von Kindern in den Kindergarten, in die Grundschule (erste vier JahrgĂ€nge)
  • Personen, die nachweislich COVID-19 in den letzten drei Monaten ĂŒberwunden haben, mit Diagnose der Krankheit zwischen 1. August und 15. Oktober
  • Personen mit mittelschwerer oder schwerer geistiger Behinderung
  • Personen mit schwerem Immundefizit
  • onkologische Patienten nach Chemotherapie oder Transplantation; Personen, die in einer Behandlung stehen, die das Immunsystem beeinflusst und auf die Behandlung angewiesen sind
  • Personen, die sich zum Zeitpunkt der Massentestung in angeordneter Heimisolation befinden