VeranstaltungsrĂŒckblick: Die neue Maschinenverordnung 2023/1230
Am 6.5.2024 veranstaltete der FV Metalltechnische Industrie gemeinsam mit der Bundesinnung der Mechatroniker und der Metalltechniker und dem Maschinenhandel, sowie der Europaabteilung der WKĂ (Enterprise Europe Network â EEN) und dem Bundesministerium fĂŒr Arbeit und Wirtschaft eine Informationsveranstaltung zu den wesentlichen Ănderungen am Weg von der Maschinen-Richtlinie (MRL) zur Maschinen-Verordnung (MVO).
Die neue Maschinen-Verordnung gilt ab dem 20. JĂ€nner 2027, grundsĂ€tzlich ohne Ăbergangsbestimmungen. D.h. Anwender:innen mĂŒssen die Vorgaben der Verordnung ab diesem Zeitpunkt erfĂŒllen. Ob es schon die Möglichkeit gibt, gewisse Ănderungen frĂŒher anzuwenden (zB die Betriebsanleitung in elektronischer Form zu ĂŒbergeben) ist von der EuropĂ€ischen Kommission noch nicht geklĂ€rt. Der FV wird darĂŒber informieren.
Veröffentlich wurde die Maschinen-Verordnung am 29.6.2023 (im Amtsblatt L 165/39) und trat am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Bitte beachten Sie, dass der EuropÀischen Kommission bei der Veröffentlichung ein Fehler bei diversen Datumsregelungen passiert ist, dazu lesen Sie immer auch das Corrigendum (Amtsblatt L 169/35 vom 4.7.2023)!
Eine Vielzahl relevanter Unterlagen zur CE-Kennzeichnung, und im Speziellen auch zur Veranstaltung vom 6.5.2024 finden Sie auf dieser unserer HP unter: https://www.metalltechnischeindustrie.at/recht-umwelt/rahmenbedingungen/ce-kennzeichnung-1/