Novelle der SchutzmaĂnahmenverordnung - Betriebskantinen können ab 11. November 2020 rund um die Uhr von eigenen Mitarbeitern betreten werden.
2. In § 7 Abs. 6 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefĂŒgt:
âIn Betrieben ist das Betreten durch Betriebsangehörige im Schichtbetrieb durchgehend zulĂ€ssig.â
18. § 19 wird folgender Abs. 4 angefĂŒgt:
â(4) § 5 Abs. 5 und 6, § 7 Abs. 6, § 8 Abs. 3 Z 6a, § 9 Abs. 4, § 10 Abs. 2, 2a, 3, 4, 7 und 8, § 11 Abs. 2, 2a, 2b und 4 sowie § 15 Abs. 1 Z 1 und Abs. 6 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 472/2020 treten mit 11. November 2020 in Kraft.â