Novelle Einreise VO
Vermutlich v.a. in Reaktion auf die Entwicklungen an den Deutschen Grenzen hat das BMSGPK (insbesondere zur Vermeidung von RĂŒckstaus in Ăsterreich) in der Nacht neuerlich eine Novelle der EinreiseVO erlassen (BGBl. II Nr. 445/2020 idF 69/2021) â betroffen sind Einreisende im Personen- und GĂŒterverkehr sowie Transitreisende.
Die Ănderungen sind wie folgt:
- Gesicherte Ausreise von Personen- und GĂŒterverkehr bei ZiellĂ€ndern auĂer Ăsterreich: Der Ausnahmetatbestand (keine Test- und/oder QuarantĂ€nepflicht) âzur Aufrechterhaltung des Personen- und GĂŒterverkehrsâ wird prĂ€zisiert: bei Personen nicht mit Zielland Ăsterreich greift der Ausnahmetatbestand nur noch, wenn deren Ausreise aus Ăsterreich sichergestellt ist.
- Gesicherte Ausreise im Transitverkehr: dasselbe gilt beim Ausnahmetatbestand (keine Test- und/oder QuarantĂ€nepflicht) âTransitpassagiere oder die Durchreise durch Ăsterreich ohne Zwischenstopp, die auch bei ausschlieĂlich unerlĂ€sslichen Unterbrechungen vorliegtâ â auch bei ihnen muss die Ausreise aus Ăsterreich sichergestellt sein.
- Auf Verlangen der Behörden mĂŒssen diese Personengruppen glaubhaft machen können, dass ihre Ausreise aus Ăsterreich gesichert ist (Anm.: d.h. vermutlich, dass die Reisenden bspw. die Deutschen Einreisevoraussetzungen erfĂŒllen).
- Diese Novelle ist mit 14.2.2021 in Kraft getreten.