Novelle Einreise VO
Vermutlich v.a. in Reaktion auf die Entwicklungen an den Deutschen Grenzen hat das BMSGPK (insbesondere zur Vermeidung von Rückstaus in Österreich) in der Nacht neuerlich eine Novelle der EinreiseVO erlassen (BGBl. II Nr. 445/2020 idF 69/2021) – betroffen sind Einreisende im Personen- und Güterverkehr sowie Transitreisende.
Die Änderungen sind wie folgt:
- Gesicherte Ausreise von Personen- und Güterverkehr bei Zielländern außer Österreich: Der Ausnahmetatbestand (keine Test- und/oder Quarantänepflicht) „zur Aufrechterhaltung des Personen- und Güterverkehrs“ wird präzisiert: bei Personen nicht mit Zielland Österreich greift der Ausnahmetatbestand nur noch, wenn deren Ausreise aus Österreich sichergestellt ist.
- Gesicherte Ausreise im Transitverkehr: dasselbe gilt beim Ausnahmetatbestand (keine Test- und/oder Quarantänepflicht) „Transitpassagiere oder die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp, die auch bei ausschließlich unerlässlichen Unterbrechungen vorliegt“ – auch bei ihnen muss die Ausreise aus Österreich sichergestellt sein.
- Auf Verlangen der Behörden müssen diese Personengruppen glaubhaft machen können, dass ihre Ausreise aus Österreich gesichert ist (Anm.: d.h. vermutlich, dass die Reisenden bspw. die Deutschen Einreisevoraussetzungen erfüllen).
- Diese Novelle ist mit 14.2.2021 in Kraft getreten.