Obergrenze fĂŒr Corona UnterstĂŒtzungen erhöht
Nach langem und intensivem DrĂ€ngen der Wirtschaftskammer und der UnterstĂŒtzung durch die Bundesregierung hat die EU-Kommission die Obergrenzen fĂŒr die Corona-UnterstĂŒtzungen signifikant erhöht.
Folgende Eckpunkte sind dabei besonders relevant:
- Betriebe, fĂŒr die bisher eine Obergrenze von 800.000 Euro galt, können jetzt bis zu 1,8 Mio. Euro unterstĂŒtzend erhalten.
- Die Bestimmungen gelten nun bis Ende 2021 statt bis Juni.
- Die Grenze beim Verlustausgleich fĂŒr mittlere/gröĂere Unternehmen wurde von 3 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro ausgeweitet.
Nun gilt es auf nationaler Ebene rasch die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen, damit die laufenden Hilfsprogramme bestmöglich an den neuen Rahmen angepasst werden können.