Obergrenze für Corona Unterstützungen erhöht
Nach langem und intensivem Drängen der Wirtschaftskammer und der Unterstützung durch die Bundesregierung hat die EU-Kommission die Obergrenzen für die Corona-Unterstützungen signifikant erhöht.
Folgende Eckpunkte sind dabei besonders relevant:
- Betriebe, für die bisher eine Obergrenze von 800.000 Euro galt, können jetzt bis zu 1,8 Mio. Euro unterstützend erhalten.
- Die Bestimmungen gelten nun bis Ende 2021 statt bis Juni.
- Die Grenze beim Verlustausgleich für mittlere/größere Unternehmen wurde von 3 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro ausgeweitet.
Nun gilt es auf nationaler Ebene rasch die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen, damit die laufenden Hilfsprogramme bestmöglich an den neuen Rahmen angepasst werden können.