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Obergrenze fĂŒr Corona UnterstĂŒtzungen erhöht

Nach langem und intensivem DrĂ€ngen der Wirtschaftskammer und der UnterstĂŒtzung durch die Bundesregierung hat die EU-Kommission die Obergrenzen fĂŒr die Corona-UnterstĂŒtzungen signifikant erhöht.

Folgende Eckpunkte sind dabei besonders relevant:

  • Betriebe, fĂŒr die bisher eine Obergrenze von 800.000 Euro galt, können jetzt bis zu 1,8 Mio. Euro unterstĂŒtzend erhalten.
  • Die Bestimmungen gelten nun bis Ende 2021 statt bis Juni.
  • Die Grenze beim Verlustausgleich fĂŒr mittlere/grĂ¶ĂŸere Unternehmen wurde von 3 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro ausgeweitet.

Nun gilt es auf nationaler Ebene rasch die entsprechenden Anpassungen vorzunehmen, damit die laufenden Hilfsprogramme bestmöglich an den neuen Rahmen angepasst werden können.