Österreichische Grenzkontroll-Verordnungen zu CZ und SK bis inkl. 28.4. verlängert
Das BM.I hat auch die Grenzkontroll-VO BGBl. II Nr. 10/2021 idF 126/2021 (Wiedereinführung von Grenzkontrollen zu CZ und SK) verlängert: damit sind bis inkl. 28. April 2021 Grenzübertritte zu CZ und SK am Landweg in dieser Zeit nur an Grenzübergangsstellen gestattet.