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Ukraine-Konflikt - aktuelle Informationen fĂŒr Unternehmen

Aufgrund der Eskalation in der Ukraine hat die Wirtschaftskammer Österreich eine Informations- und FAQ-Seite zur Situation in der Ukraine fĂŒr Unternehmen eingerichtet.


Update 23.10.2025

Der Rat hat am 23.10.2025 das 19. Sanktionspaket angenommen, das neue restriktiven Maßnahmen gegen Russland und Belarus beinhaltet, und im Amtsblatt der EU veröffentlicht

Russland

  • Energie
    • Verbot der Einfuhr von russischem FlĂŒssigerdgas (LNG) in die EU ab JĂ€nner 2027 fĂŒr langfristige VertrĂ€ge und innerhalb von sechs Monaten fĂŒr kurzfristige VertrĂ€ge
    • VerschĂ€rfung des bestehenden Transaktionsverbot fĂŒr zwei große staatseigene russische Ölproduzenten (Rosneft und Gazprom Neft)
    • Listung eines tatarischen Konglomerats, das im russischen Ölsektor tĂ€tig ist
    • Maßnahmen gegen wichtige Betreiber aus DrittlĂ€ndern, die die Einnahmequellen Russlands ermöglichen: chinesische Unternehmen- zwei Raffinerien und ein ÖlhĂ€ndler
    • ZusĂ€tzliche Sanktionen in der gesamten Wertschöpfungskette der Schattenflotte:
      • Listung von Litasco Middle East DMCC, dem prominenten Schattenflotten-Enabler von Lukoil mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten sowie von Seeregister, die Schiffe unter falscher Flagge beschatten, die ihren weiteren Betrieb ermöglichen: grĂ¶ĂŸten Hafencontainerbetreiber im Fernen Osten Russlands und einen fĂŒhrenden Schiffbauer fĂŒr Sovcomflot
      • FĂŒr weitere 117 Schiffe Hafenzugangsverbot und ein Verbot der Erbringung einer breiten Palette von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr, so dass sich die Gesamtzahl der bezeichneten Schiffe auf 557 erhöht
      • Verbot der RĂŒckversicherung von Schiffen der Schattenflotte
  • Handel
    • Listung von 45 Organisationen, die strengeren AusfuhrbeschrĂ€nkungen fĂŒr GĂŒter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck unterliegen (17 davon befinden sich nicht in Russland: 12 in China, einschließlich Hongkong, drei in Indien und zwei in Thailand)
    • Ausweitung des bestehenden Exportverbots
      • auf elektronische Bauteile, Entfernungsmesser, zusĂ€tzliche Chemikalien, die bei der Herstellung von Treibstoffen verwendet werden
      • auf zusĂ€tzliche Metalle, Oxide und Legierungen, die bei der Herstellung militĂ€rischer Systeme verwendet werden
      • auf Salze und Erze, Waren aus Gummi, SchlĂ€uche, Reifen, MĂŒhlsteine und Baustoffe
    • Ausweitung des Importverbots
      • auf alle azyklischen Kohlenwasserstoffe
  • Dienste
    • EinfĂŒhrung einer obligatorischen vorherigen Genehmigung fĂŒr alle Dienstleistungen, die fĂŒr die russische Regierung erbracht werden
    • Verbot der Bereitstellung von KI-Diensten, Hochleistungsrechendiensten und kommerziellen weltraumgestĂŒtzten Diensten fĂŒr russische Einrichtungen, einschließlich der russischen Regierung
    • Verbot Dienstleistungen zu erbringen, die in direktem Zusammenhang mit touristischen AktivitĂ€ten in Russland stehen
  • Finanzielle Maßnahmen
    • Sanktionen gegen den Entwickler von A7A5, den kirgisischen Emittenten dieser MĂŒnze und den Betreiber einer Plattform und Transaktionsverbot mit diesem Stablecoin in der gesamten EU
    • Ausweitung des Transaktionsverbots
      • Acht Banken und ÖlhĂ€ndler aus Tadschikistan, Kirgisistan, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Hongkong
      • FĂŒnf weitere russische Banken– Istina, Zemsky Bank, Commercial Bank Absolut Bank, MTS Bank und Alfa-Bank
      • Vier Banken aus Weißrussland und Kasachstan
    • Verbot sich mit dem russischen nationalen Zahlungskartensystem (Mir) oder dem Fast Payments System (SBP) in Verbindung zu setzen
    • Erhebliche EinschrĂ€nkungen fĂŒr die Aufrechterhaltung der Wirtschaftsbeziehungen mit Unternehmen, die in neun russischen Sonderwirtschaftszonen tĂ€tig sind
  • Russische Diplomaten
    • Bei Reisen durch den Schengen-Raum ĂŒber ihr Akkreditierungsland hinaus sind russische Diplomaten verpflichtet, den jeweiligen EU-Mitgliedstaat im Voraus zu informieren
  • Listung von 22 Personen und 42 Organisationen und EinfĂŒhrung eines neuen Kriteriums fĂŒr die Listungvon Personen, die fĂŒr die EntfĂŒhrung, Zwangsassimilation und militarisierte Erziehung ukrainischer MinderjĂ€hriger verantwortlich sind

Belarus

  • Listung von zwei natĂŒrlichen Personen und drei juristischen Personen
  • Anpassung derHandelsmaßnahmen an jene gegen Russland
  • Maßnahmen auf kryptobezogene Zahlungsdienste
  • Ausweitung des Verbots der Bereitstellung bestimmter Software, unter anderem fĂŒr Banking, Finanzen, kommerzielle weltraumgestĂŒtzte Dienste, technische Tests und Analysen, KI und Quantencomputer

Russland
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 durch Verordnung (EU) 2025/2033 (Amtsblatt vom 23. Oktober 2025)
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 durch DurchfĂŒhrungsverordnung (EU) 2025/2035 und Verordnung (EU) 2025/2037 (Amtsblatt vom 23. Oktober 2025)

Belarus
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 ĂŒber restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine durch DurchfĂŒhrungsverordnung (EU) 2025/2039 und Verordnung (EU) 2025/2041 (Amtsblatt vom 23. Oktober 2025)

Aktueller Stand der EU-Sanktionen gegen Russland und in Bezug auf die Ukraine - WKO und Aktueller Stand der Sanktionen gegen Belarus - WKO werden so rasch wie möglich aktualisiert.

Die Auskunft erfolgt auf Basis des dargestellten Sachverhaltes und trotz sorgfÀltiger Bearbeitung ohne GewÀhr.


UPDATE 23.07.2025

Das 18. Sanktionenpaket, dass am 19. Juli 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Die entsprechenden Verordnungen traten am 20. Juli 2025 in Kraft.

Russland

Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 durch Verordnung (EU) 2025/1494 (Amtsblatt vom 19. Juli 2025)

Exportverbote

  • Dual-Use-GĂŒter sowie GĂŒter und Technologien gemĂ€ĂŸ Anhang VII
  • GĂŒter und Technologien zur militĂ€rischen und technologischen StĂ€rkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors (Anhang VII)
  • GĂŒter zur StĂ€rkung der industriellen KapazitĂ€ten Russlands (Anhang XXIII)
  • MilitĂ€rgĂŒter

Importverbote

  • Rohöl oder Erdölerzeugnisse (Anhang XXVIII)
  • FlĂŒssigerdgas

Weitere Verbote

  • Unterhaltung wirtschaftlicher Beziehungen mit bestimmten Personen (Anhang XIX)
  • Systems for Transfer of Financial Messages (SPFS)
  • Transaktionen
  • NachrichtenĂŒbermittlungsdienste fĂŒr den Zahlungsverkehr („SWIFT-Ausschluss“) (Anhang XIV)
  • Dienstleistungsverbote
  • Schadenersatz
  • Zugang zu EU-HĂ€fen

Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 durch DurchfĂŒhrungsverordnung (EU) 2025/1476 (Amtsblatt vom 19. Juli 2025)

Belarus
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 durch Verordnung (EU) 2025/1472 (Amtsblatt vom 19. Juli 2025)

Exportverbote

  • Dual-Use-GĂŒter sowie GĂŒter und Technologien gemĂ€ĂŸ Anhang Va
  • MilitĂ€rgĂŒter
  • GĂŒter zur StĂ€rkung der industriellen KapazitĂ€ten (Anhang XVIII und Anhang XIX)
  • GĂŒter und Technologien zur militĂ€rischen und technologischen StĂ€rkung von Belarus oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors
  • Maschinen, GerĂ€te und Apparate (Anhang XIV)

Weitere Verbote

  • NachrichtenĂŒbermittlungsdienste fĂŒr den Zahlungsverkehr („SWIFT-Ausschluss“) (Anhang XV)

Schadenersatz
Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 durch DurchfĂŒhrungsverordnung (EU) 2025/1469 (Amtsblatt vom 19. Juli 2025)

Aktueller Stand der EU-Sanktionen gegen Russland und in Bezug auf die Ukraine - WKO und Aktueller Stand der Sanktionen gegen Belarus - WKO 

Die Auskunft erfolgt auf Basis des dargestellten Sachverhaltes und trotz sorgfÀltiger Bearbeitung ohne GewÀhr.


Update 21.05.2025

der Rat hat das 17. Sanktionspaket angenommen, das neue restriktiven Maßnahmen gegen Russland beinhaltet, und im Amtsblatt der EU veröffentlicht:

  • Neue Listungen von natĂŒrlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen
    -17 Personen und 58 Organisationen, die fĂŒr Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, SouverĂ€nitĂ€t und UnabhĂ€ngigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Änderung Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014)
    -28 natĂŒrliche Personen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen und Repressionen in Russland (Änderung Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/1485)
    -21 natĂŒrliche Personenund sechs juristische Personen angesichts böswilligen AktivitĂ€ten Russlands gegen die Union, ihre Mitgliedstaaten, internationale Organisationen und DrittlĂ€nder (Änderung Anhang I der Verordnung (EU) 2024/2642) sowie neue Kriterien fĂŒr die Listung
    -3 russische Organisationen angesichts der anhaltenden Bedrohung durch die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen (Änderung Anhang I der Verordnung (EU) 2018/1542)
     
  • Weitere restriktive Maßnahmen:
  • 31 Organisationen werden in die Liste aufgenommen, denen strengere AusfuhrbeschrĂ€nkungen in Bezug auf GĂŒter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie GĂŒter und Technologien, die zur technologischen StĂ€rkung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors Russlands beitragen könnten, auferlegt werden. (Änderung Anhang IV der Verordnung 833/2014)
  • Die Liste der GĂŒter, die zur militĂ€rischen und technologischen StĂ€rkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, wird um GĂŒter erweitert, die von Russland in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine verwendet wurden, sowie um GĂŒter, die zur Entwicklung oder Herstellung seiner militĂ€rischen Systeme beitragen, darunter chemische Ausgangsstoffe fĂŒr energetische Materialien und Ersatzteile fĂŒr Werkzeugmaschinen. (Änderung Anhang VII der Verordnung 833/201
  • Die Geltungsdauer einer Aussetzung der Ölpreisobergrenze wird verlĂ€ngert, die die Beförderung durch Schiffe von Rohöl mit Ursprung im Sachalin-2-Projekt in Russland nach Japan aus GrĂŒnden der Energieversorgungssicherheit ermöglicht (Änderung Anhang XXIX der Verordnung 833/2014)
  • 189 Schiffe werden in die Liste der Schiffe aufgenommen, denen der Zugang zu HĂ€fen und Schleusen der Mitgliedstaaten sowie die Inanspruchnahme eines breiten Spektrums von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr untersagt sind (Änderung Anhang XLII der Verordnung 833/2014)
     
  • Presseaussendung des Rates vom 20. Mai 2025: Russia’s war of aggression against Ukraine: EU agrees 17th package of sanctions - Consilium

Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 durch Verordnung (EU) 2025/932 (Amtsblatt vom 20. Mai 2025)
Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 durch DurchfĂŒhrungsverordnung (EU) 2025/933 (Amtsblatt vom 20. Mai 2025)
Änderung der Verordnung (EU) 2024/1485 ĂŒber restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland durch DurchfĂŒhrungsverordnung (EU) 2025/958 (Amtsblatt vom 20. Mai 2025)
Änderung der Verordnung (EU) 2024/2642 ĂŒber restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden AktivitĂ€ten Russlands durch DurchfĂŒhrungsverordnung (EU) 2025/965 und Verordnung (EU) 2025/964 (Amtsblatt vom 20. Mai 2025)

Änderung der Verordnung (EU) 2018/1542 ĂŒber restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen durch DurchfĂŒhrungsverordnung (EU) 2025/959 (Amtsblatt vom 20. Mai 2025)

Aktueller Stand der EU-Sanktionen gegen Russland und in Bezug auf die Ukraine - WKO 

Die Auskunft erfolgt auf Basis des dargestellten Sachverhaltes und trotz sorgfÀltiger Bearbeitung ohne GewÀhr.


Update 26.02.2025

Belarus

Nachtrag: Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 durch Verordnung (EU) 2025/392 (Amtsblatt vom 24. Februar 2025)
ErgĂ€nzung: Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 durch DurchfĂŒhrungsverordnung (EU) 2025/386 (Amtsblatt vom 25. Februar 2025)

Aktueller Stand der EU-Sanktionen gegen Russland und in Bezug auf die Ukraine - WKO und Aktueller Stand der Sanktionen gegen Belarus - WKO 

Die Auskunft erfolgt auf Basis des dargestellten Sachverhaltes und trotz sorgfÀltiger Bearbeitung ohne GewÀhr.


Update 25.02.2025

Der Rat hat heute das Sanktionspaket angenommen, dass neue restriktiven Maßnahmen gegen Russland und Belarus beinhaltet, und im Amtsblatt der EU veröffentlicht:

Russland

  • Die Liste der Organisationen, denen strengere AusfuhrbeschrĂ€nkungen in Bezug auf GĂŒter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie GĂŒter und Technologien auferlegt werden, wird um 53 Organisationen/Einrichtungen (aus Russland, China, einschließlich Hong Kong, Indien, Kasachstan, Singapur, TĂŒrkei, Vereinigte Arabische Emirate, Usbekistan) erweitert (Anhang IV der Verordnung 833/2014)
  • Ausweitung Exportverbote
    - Erweiterung der Liste der GĂŒter und Technologien, die zur militĂ€rischen und technologischen StĂ€rkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten (Anhang VII der Verordnung 833/2014), z.B. chemische Ausgangsstoffe fĂŒr Chlorpikrin, Software im Zusammenhang mit Computer Numerical Control (CNC)-Maschinen, Chrom Verbindungen, Controller zur Steuerung unbemannter Luftfahrzeuge
    - Erweiterung der Liste der GĂŒter, die insbesondere zur StĂ€rkung der industriellen KapazitĂ€ten Russlands beitragen könnten (Anhang XXIII und Anhang XXXVII der Verordnung 833/2014): Chemikalien, einige Kunststoffe und Gummi
  • Ausweitung Importverbote
    - Erweiterung der liste der GĂŒter, die Russland erhebliche Einnahmen bringen (Artikel 3i in Verbindung mit Anhang XXI der Verordnung 833/2014): PrimĂ€raluminium
  • Verbote im Zusammenhang mit Öl
    - Ausfuhrverbot fĂŒr Software im Zusammenhang mit der Ölexploration ((Anhang II der Verordnung 833/2014)
    - Verbot der Bereitstellung von GĂŒtern, Technologien und Dienstleistungen fĂŒr Rohölprojekte in Russland, z.B. dem Wostok-Ölprojekt
  • Transaktionsverbot fĂŒr Kredit-/Finanzinstitute mit Sitz außerhalb Russlands, die das „System for Transfer of Financial Messages“ (SPFS) nutzen (Anhang XLIV der Verordnung 833/2014)
  • Transaktionsverbot mit bestimmten gelisteten HĂ€fen, Schleusen und FlughĂ€fen in Russland
  • Listung weiterer 74 Schiffe aus DrittlĂ€ndern fĂŒr die Verbote gelten (Hafenzugangsverbot, Dienstleistungsverbot)
  • Ausweitung des EU-Flugverbots und Änderung des Beförderungsverbots von GĂŒtern
  • Ausweitung des Dienstleistungsverbot auf den Bereich „Bauwesen“ einschließlich Tiefbauarbeiten
  • Entzug von Rundfunklizenzen und Ausstrahlungsverbot fĂŒr weitere russische Medien in der EU (Anhang XV der Verordnung 833/2014)
  • Listung weiterer 48 Personen und 35 Organisationen, die fĂŒr Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, SouverĂ€nitĂ€t und UnabhĂ€ngigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen (Änderung Anhang Verordnung 269/2014)
  • Neue Kriterien fĂŒr Listungen
    - von Personen/Organisationen, die Schiffe von Putins Schattenflotte besitzen oder betreiben bzw.
    - von Personen, die den militĂ€rischen und industrielle Komplex Russland unterstĂŒtzen oder von ihm profitieren

Belarus

  • Ausweitung der BeschrĂ€nkungen in Bezug auf den Verkauf und die Bereitstellung von Dienstleistungen und Software, Einlagen und Krypto-Wallets sowie Transporte
  • Neue Kriterien fĂŒr Listungen

Krim und Sewastopols sowie Cherso, Donezk, Luhansk und Saporischschja

  • Ausweitung des Dienstleistungsverbotes
  • Verbot der Bereitstellung bestimmter Software


Russland
Wichtigste Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 durch Verordnung (EU) 2025/395 (Amtsblatt vom 24. Februar 2025)
Hinweis: Neue Konsolidierte Fassung der Verordnung 833/2014 vom 17. Dezember 2024: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02014R0833-20241217
Wichtigste Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 durch Verordnung (EU) 2025/390 und DurchfĂŒhrungsverordnung (EU) 2025/389 (Amtsblatt vom 24. Februar 2025)
Hinweis: Neue Konsolidierte Fassung der Verordnung 269/2014 vom 16. Dezember 2024: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02014R0269-20241216

Krim und Sewastopols sowie Cherso, Donezk, Luhansk und Saporischschja

  • Änderungen der Verordnung (EU) 692/2014 (Krim und Sewastopols) durch Verordnung (EU) 2025/401 (Amtsblatt vom 24. Februar 2025)
  • Änderungen der Verordnung (EU) 2022/263 (Cherso, Donezk, Luhansk und Saporischschja) durch Verordnung (EU) 2025/398 (Amtsblatt vom 24. Februar 2025)

Belarus
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 durch Verordnung (EU) 2025/392 (Amtsblatt vom 24. Februar 2025)
Hinweis: Neue Konsolidierte Fassung der Verordnung 765/2006 vom 16. Dezember 2024: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006R0765-20241216

Aktueller Stand der EU-Sanktionen gegen Russland und in Bezug auf die Ukraine - WKO und Aktueller Stand der Sanktionen gegen Belarus - WKO.

Die Auskunft erfolgt auf Basis des dargestellten Sachverhaltes und trotz sorgfÀltiger Bearbeitung ohne GewÀhr.


Weitere Informationen bzw. ein Überblick ĂŒber die gesamten Sanktionen gegen Russland sind auf folgender Seite abrufbar: 
Aktueller Stand der EU-Sanktionen gegen Russland und in Bezug auf die Ukraine - WKO

Alle Angaben erfolgen trotz sorgfÀltigster Bearbeitung ohne GewÀhr. Eine Haftung des Fachverbands der Metalltechnischen Industrie ist ausgeschlossen.