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Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen

Kürzlich wurde eine Einigung zu den Eckpunkten des Umsatzersatzes für indirekt betroffene Betriebe erzielt. Die Industrie der WKO hat sich für eine Regelung für diese Betriebe in den vergangenen Wochen eingesetzt. Wenn es auch nicht die angestrebte umfassende Gleichstellung mit den direkt vom Lockdown betroffenen Betrieben geben wird, soll diese Regelung trotzdem dazu beitragen, die schlimmsten Auswirkungen der derzeitigen Maßnahmen abzufedern.
Erste Details finden sich hier.

Die Beantragung soll ab Ende Jänner 2021 möglich sein. Über weitere Details werden wir unverzüglich informieren.


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