Update Grenzen Slowakei
Eine Einreiseverordnung zur Regelung des Grenzregimes ab 15.11. wurde noch nicht veröffentlicht.
Der slowakische Krisenstab hat am 9.11. zum Grenzregime folgende Regeln abgestimmt, die jedoch noch einem offiziellen Beschluss von mehreren Gremien unterliegen: Voraussichtlich werden Ăsterreich, Ungarn, Polen zu âroten" LĂ€ndern erklĂ€rt (entsprechend âAmpelâ des ECDC). FĂŒr GrenzĂŒbertritt wird entweder PCR-Test oder Antigen-Test direkt an Grenze nötig sein, auĂerdem werden Antigen-Tests aus der Slowakei anerkannt werden. Testmöglichkeit wird es nicht an jedem GrenzĂŒbergang geben, eventuell an 10-12 ĂbergĂ€ngen (ab 15.11.). Pendler sollen einmal in zwei Wochen Test absolvieren.
Nach unserem Wissenstand zum heutigen Tag, um 12:00 Uhr wird die Antigen-Testung an den Grenzen am 15.11. nicht starten, da das Konzept noch nicht ausreichend vorbereitet ist. Derzeit tagt zur Einstellung der Einreiseregeln die zustĂ€ndige Expertengruppe, man rechnet mit der Veröffentlichung der verbindlichen Vorschrift am Abend oder ĂŒber das Wochenende.
Unter diesem Link werden wir ĂŒber das Wochenende die aktuellen Informationen zum Grenzregime veröffentlichen.
Nachstehende Informationen basieren auf bisherigen mĂŒndlichen Aussagen der Regierungsmitglieder, die ein Grenzregime analog der derzeit gĂŒltigen Einreiseverordnung mit Tschechien angekĂŒndigt haben. Wir gehen davon aus, das die Kontrollen an den Grenzen stichprobeartig durchgefĂŒhrt werden.
Im Detail:
- Neues Grenzregime ab 15.11. - Einreise aus Ăsterreich nur mit negativem PCR Test, nicht Ă€lter als 72 Stunden oder HeimquarantĂ€ne
Die Slowakei wird ab 15.11. auf die EU-Corona-Ampel der europĂ€ische Gesundheitsagentur ECDC umsteigen. Alle Einreisenden aus roten LĂ€ndern (derzeit bis auf einige Ausnahmen fast alle EU-LĂ€nder) benötigen fĂŒr die Einreise in die Slowakei ein negatives Covid-19 PCR-Testergebnis, nicht Ă€lter als 72 Stunden oder mĂŒssen in die HeimquarantĂ€ne gehen. Dies wird höchstwahrscheinlich auch fĂŒr Einreisende aus Ăsterreich gelten.
Alle Einreisenden aus Ăsterreich (sowie allen ârotenâ LĂ€ndern) mĂŒssen ein negatives Covid-19 Testergebnis, nicht Ă€lter als 72 Stunden mitbringen (maĂgeblich ist der Zeitpunkt des Befundes, nicht der Testung). FĂŒr die Einreisenden ohne negativen PCR-Test gilt die verpflichtende HeimquarantĂ€ne fĂŒr 10 Tage oder bis zum negativen PCR-Testergebnis (die Testung kann frĂŒhestens am 5. Tag nach der Einreise erfolgen). Vor der Einreise oder spĂ€testens beim GrenzĂŒbertritt muss man sich elektronisch unter http://korona.gov.sk/ehranicaregistrieren.
Die Möglichkeit der Testung per Antigen-Test direkt an den Grenzen wird nicht am 15.11. starten (wie ursprĂŒnglich geplant), sondern erst zu einem spĂ€teren Zeitpunkt.
- Aktuelle Einreiseverordnung mit GĂŒltigkeit seit 9.11. (veröffentlicht im Amtsblatt der SK Regierung, Ausgabe 14, Verordnung Nr. 22), enthĂ€lt einige Ausnahmen aus der PflichtquarantĂ€ne oder Vorlage des negativen PCR-Tests. Diese sind in den Paragraphen 4-7 aufgelistet - Einreiseverordnung in englischer Sprache Decree of the Public Health Authority of the Slovak Republic.
Die Ausnahmen betreffen u.a. Pendler (darunter auch Pflege- und Gesundheitspersonal), LKW-Fahrer, Studenten, Mitarbeiter der kritischen Infrastruktur im Energiewesen und Industrie, Ausnahmen im ZustĂ€ndigkeitsbereich von ausgewĂ€hlten Ministerien (Gesundheitsministerium, Landwirtschaftsministerium, Innenministerium, AuĂenministerium, Verteidigungsministerium).
- Die Bestimmungen betreffend Pendlersind in der aktuellen Einreiseverordnung wie folgt festgelegt:
Die bisherige 30km Pendlerzone bei der Ausreise aus der Slowakei wurde aufgelöst. Somit werden auch slowakische Mitarbeiter in Ăsterreich als Pendler gelten, auch wenn sie ĂŒber 30 km Radius in Ăsterreich tĂ€tig sind.
FĂŒr die Einreise in die Slowakei bleibt die 30 km Pendlerzone weiterhin bestehen. Das 30 km Limit vom offenen GrenzĂŒbergang gilt weiterhin fĂŒr Personen, die in den NachbarlĂ€ndern wohnen und in der Slowakei arbeiten sowie fĂŒr slowakische StaatsbĂŒrger, die in den NachbarlĂ€ndern wohnen â ohne RĂŒcksicht auf den Ort der TĂ€tigkeit.
- FĂŒr Pendler wurde ein neues mehrsprachige Pendlerformular â BestĂ€tigung vom Arbeitgeber (veröffentlicht im Amtsblatt der SK Regierung, Ausgabe 14, Verordnung Nr. 22, Anhang 2) eingefĂŒhrt.
Mögliche Bestimmungen fĂŒr Pendler ab 15.11.: FĂŒr die Einreise in die Slowakei soll neben der BestĂ€tigung vom Arbeitgeber auch ein negatives RT-PCR Testergebnis (nicht Ă€lter als 2 Wochen) benötigt werden â diese Regelung ist in der aktuellen Einreiseverordnung jedoch noch nicht schriftlich festgelegt.
- Ausnahme fĂŒr LKW-Fahrer und BeschĂ€ftigte im internationalen Verkehrswesen, die ab 15.11. gelten sollte:
Fahrer im Bereich GĂŒtertransporte, Busfahrer, Piloten, Besatzung von Flugzeugen und anderes Flugpersonal, Besatzung im Schiffverkehr, LokfĂŒhrer, Wagenmeister, Zugpersonal und Begleitpersonal im Bahnverkehr, wobei
1. diese Personen, die die Grenze auch mit anderen Verkehrsmitteln ĂŒberqueren zwecks Transfers zum Ort, wo sie ihre TĂ€tigkeit ausĂŒben werden oder fĂŒr die RĂŒckkehr nach Hause, sofern sie eine BestĂ€tigung des Arbeitgebers auf Slowakisch oder die EU Bescheinigung fĂŒr BeschĂ€ftigte im internationalen Verkehrswesen vorweisen: Muster Bescheinigung fĂŒr BeschĂ€ftigte im internationalen Verkehrswesen - DE bzw. Muster Bescheinigung fĂŒr BeschĂ€ftigte im internationalen Verkehrswesen - EN,
2. beim Ausladen oder Laden von GĂŒtern mĂŒssen diese Personen persönliche Arbeitsschutzmittel verwenden, einen direkten Kontakt mit dem Personal im Ausland möglichst einschrĂ€nken und im Fahrzeug Gummi-Handschuhe und Desinfektionsmittel fĂŒr das regelmĂ€Ăige HĂ€ndereinigen zur VerfĂŒgung haben,
3. fĂŒr Mitarbeiter im Bahnverkehr erstellt der Arbeitgeber eine BestĂ€tigung, die nachweist, dass das notwendige Ăberqueren der Grenze aus der Natur seiner Arbeit hervorgeht, mit der sie den GĂŒtertransport sicherstellen.
- Transit durch die Slowakei: Die Regeln fĂŒr die Durchreise sind nach Personengruppen differenziert:
Durchreise von EU-StaatsbĂŒrgerInnen und ihren Familienangehörigen in ein EU-Land
- Durchreise darf max. 8 Stunden dauern (inkl. Auftanken), ohne Zwischenstopps
Durchreise von Personen mit einem Dauer- oder TemporĂ€r-Wohnsitz in einem der EU-LĂ€nder, bei der RĂŒckreise in einen Staat, dessen StaatsbĂŒrger sie sind.
- Durchreise darf max. 8 Stunden dauern (inkl. Auftanken), ohne Zwischenstopps
Durchreise von DrittlandstaatsbĂŒrgern, bei der Reise in ein EU-Land, in dem sie einen Dauer- oder TemporĂ€r-Wohnsitz haben.
- ohne Zustimmung des slowakischen Innenministeriums
- Durchreise darf max. 8 Stunden dauern (inkl. Auftanken), ohne Zwischenstopps