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Update Grenzen Slowakei

Eine Einreiseverordnung zur Regelung des Grenzregimes ab 15.11. wurde noch nicht veröffentlicht

Der slowakische Krisenstab hat am 9.11. zum Grenzregime folgende Regeln abgestimmt, die jedoch noch einem offiziellen Beschluss von mehreren Gremien unterliegen: Voraussichtlich werden Österreich, Ungarn, Polen zu „roten" Ländern erklärt (entsprechend „Ampel“ des ECDC). Für Grenzübertritt wird entweder PCR-Test oder Antigen-Test direkt an Grenze nötig sein, außerdem werden Antigen-Tests aus der Slowakei anerkannt werden. Testmöglichkeit wird es nicht an jedem Grenzübergang geben, eventuell an 10-12 Übergängen (ab 15.11.). Pendler sollen einmal in zwei Wochen Test absolvieren.

Nach unserem Wissenstand zum heutigen Tag, um 12:00 Uhr wird die Antigen-Testung an den Grenzen am 15.11. nicht starten, da das Konzept noch nicht ausreichend vorbereitet ist. Derzeit tagt zur Einstellung der Einreiseregeln die zuständige Expertengruppe, man rechnet mit der Veröffentlichung der verbindlichen Vorschrift am Abend oder über das Wochenende.

Unter diesem Link werden wir über das Wochenende die aktuellen Informationen zum Grenzregime veröffentlichen.

Nachstehende Informationen basieren auf bisherigen mündlichen Aussagen der Regierungsmitglieder, die ein Grenzregime analog der derzeit gültigen Einreiseverordnung mit Tschechien angekündigt haben. Wir gehen davon aus, das die Kontrollen an den Grenzen stichprobeartig durchgeführt werden. 

Im Detail: 

  • Neues Grenzregime ab 15.11. - Einreise aus Österreich nur mit negativem PCR Test, nicht älter als 72 Stunden oder Heimquarantäne

Die Slowakei wird ab 15.11. auf die EU-Corona-Ampel der europäische Gesundheitsagentur ECDC umsteigen. Alle Einreisenden aus roten Ländern (derzeit bis auf einige Ausnahmen fast alle EU-Länder) benötigen für die Einreise in die Slowakei ein negatives Covid-19 PCR-Testergebnis, nicht älter als 72 Stunden oder müssen in die Heimquarantäne gehen. Dies wird höchstwahrscheinlich auch für Einreisende aus Österreich gelten.

Alle Einreisenden aus Österreich (sowie allen „roten“ Ländern) müssen ein negatives Covid-19 Testergebnis, nicht älter als 72 Stunden mitbringen (maßgeblich ist der Zeitpunkt des Befundes, nicht der Testung). Für die Einreisenden ohne negativen PCR-Test gilt die verpflichtende Heimquarantäne für 10 Tage oder bis zum negativen PCR-Testergebnis (die Testung kann frühestens am 5. Tag nach der Einreise erfolgen). Vor der Einreise oder spätestens beim Grenzübertritt muss man sich elektronisch unter http://korona.gov.sk/ehranicaregistrieren. 

Die Möglichkeit der Testung per Antigen-Test direkt an den Grenzen wird nicht am 15.11. starten (wie ursprünglich geplant), sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. 

Die Ausnahmen betreffen u.a. Pendler (darunter auch Pflege- und Gesundheitspersonal), LKW-Fahrer, Studenten, Mitarbeiter der kritischen Infrastruktur im Energiewesen und Industrie, Ausnahmen im Zuständigkeitsbereich von ausgewählten Ministerien (Gesundheitsministerium, Landwirtschaftsministerium, Innenministerium, Außenministerium, Verteidigungsministerium).

  • Die Bestimmungen betreffend Pendlersind in der aktuellen Einreiseverordnung wie folgt festgelegt:
  • Die bisherige 30km Pendlerzone bei der Ausreise aus der Slowakei wurde aufgelöst. Somit werden auch slowakische Mitarbeiter in Österreich als Pendler gelten, auch wenn sie über 30 km Radius in Österreich tätig sind.

  • Für die Einreise in die Slowakei bleibt die 30 km Pendlerzone weiterhin bestehen. Das 30 km Limit vom offenen Grenzübergang gilt weiterhin für Personen, die in den Nachbarländern wohnen und in der Slowakei arbeiten sowie für slowakische Staatsbürger, die in den Nachbarländern wohnen – ohne Rücksicht auf den Ort der Tätigkeit.

  • Für Pendler wurde ein neues mehrsprachige Pendlerformular – Bestätigung vom Arbeitgeber (veröffentlicht im Amtsblatt der SK Regierung, Ausgabe 14, Verordnung Nr. 22, Anhang 2) eingeführt.

Mögliche Bestimmungen für Pendler ab 15.11.:  Für die Einreise in die Slowakei soll neben der Bestätigung vom Arbeitgeber auch ein negatives RT-PCR Testergebnis (nicht älter als 2 Wochen) benötigt werden – diese Regelung ist in der aktuellen Einreiseverordnung jedoch noch nicht schriftlich festgelegt. 

  • Ausnahme für LKW-Fahrer und Beschäftigte im internationalen Verkehrswesen, die ab 15.11. gelten sollte:

Fahrer im Bereich Gütertransporte, Busfahrer, Piloten, Besatzung von Flugzeugen und anderes Flugpersonal, Besatzung im Schiffverkehr, Lokführer, Wagenmeister, Zugpersonal und Begleitpersonal im Bahnverkehr, wobei
1.    diese Personen, die die Grenze auch mit anderen Verkehrsmitteln überqueren zwecks Transfers zum Ort, wo sie ihre Tätigkeit ausüben werden oder für die Rückkehr nach Hause, sofern sie eine Bestätigung des Arbeitgebers auf Slowakisch oder die EU Bescheinigung für Beschäftigte im internationalen Verkehrswesen vorweisen: Muster Bescheinigung für Beschäftigte im internationalen Verkehrswesen - DE bzw. Muster Bescheinigung für Beschäftigte im internationalen Verkehrswesen - EN,
2.    beim Ausladen oder Laden von Gütern müssen diese Personen persönliche Arbeitsschutzmittel verwenden, einen direkten Kontakt mit dem Personal im Ausland möglichst einschränken und im Fahrzeug Gummi-Handschuhe und Desinfektionsmittel für das regelmäßige Händereinigen zur Verfügung haben,
3.    für Mitarbeiter im Bahnverkehr erstellt der Arbeitgeber eine Bestätigung, die nachweist, dass das notwendige Überqueren der Grenze aus der Natur seiner Arbeit hervorgeht, mit der sie den Gütertransport sicherstellen.
 

  • Transit durch die Slowakei: Die Regeln für die Durchreise sind nach Personengruppen differenziert:

Durchreise von EU-StaatsbürgerInnen und ihren Familienangehörigen in ein EU-Land

  • Durchreise darf max. 8 Stunden dauern (inkl. Auftanken), ohne Zwischenstopps

Durchreise von Personen mit einem Dauer- oder Temporär-Wohnsitz in einem der EU-Länder, bei der Rückreise in einen Staat, dessen Staatsbürger sie sind.

  • Durchreise darf max. 8 Stunden dauern (inkl. Auftanken), ohne Zwischenstopps

Durchreise von Drittlandstaatsbürgern, bei der Reise in ein EU-Land, in dem sie einen Dauer- oder Temporär-Wohnsitz haben.

  • ohne Zustimmung des slowakischen Innenministeriums
  • Durchreise darf max. 8 Stunden dauern (inkl. Auftanken), ohne Zwischenstopps

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