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Leitfaden Metallspäne

ÖWAV-Arbeitsbehelf 57

Metallspäne
© Shutterstock

 

 

 

 

 

Der ÖWAV-Arbeitsausschuss „Sammlung und Verwertung von Metallspänen, -schlämmen und -stäuben (MSSS) aus der mechanischen Bearbeitung“ hat den ÖWAV-Arbeitsbehelf 57 „Sammlung und Verwertung von Metallspänen, -schlämmen und -stäuben aus der mechanischen Bearbeitung“ erstellt. Bei der Erarbeitung des Arbeitsbehelfs hat der Fachverband Metalltechnische Industrie aktiv mitgearbeitet, um die Interessen unserer Unternehmen (laut Definition des Arbeitsbehelfs „Anfallsstellen von Metallspänen und -stäuben“) zu vertreten.

Ergänzend zu dem oben beschriebenen Dokument, hat der Fachverband Metalltechnische Industrie einen Juristischen Leitfaden zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Sammlung, Verwertung und Verbringung von MSSS aus der mechanischen Bearbeitung beauftragt. Dieser Juristische Leitfaden ist in enger Kooperation mit den Beteiligten des ÖWAV Arbeitsbehelfs entwickelt worden. 

Der vorliegende Leitfaden versteht sich als Wegweiser durch die abfallrechtlichen Anforderungen an die Sammlung, Verwertung und Verbringung von Metallspänen, -schlämmen und -stäuben aus der mechanischen Bearbeitung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden so aufbereitet, dass es dem Anwender vor Ort möglich ist, sich einen ersten Überblick über die Materie zu verschaffen. Der Leitfaden soll es ermöglichen, dass in allen Bereichen der Prozesskette verantwortungsvoll mit Metallspänen, -schlämmen und -stäuben umgegangen wird.

Hier finden Sie den Juristischen Leitfaden.

Hier kann der ÖWAV Arbeitsbehelf 57 kostenpflichtig heruntergeladen werden.


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