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FristverlÀngerung InvestitionsprÀmie

Am 21.1.2021 wurden im Nationalrat und Ministerrat einige steuerliche Maßnahmen (2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz) auf den Weg gebracht sowie Wirtschaftshilfen angepasst. Neben einer VerlĂ€ngerung des HĂ€rtefall-Fonds um weitere drei Monate sowie einem Entfall der Mehrwertsteuer auf Schutzmasken bis 1.7.2021, ist insbesondere die Anpassung bei der InvestitionsprĂ€mie ein wichtiger Erfolg fĂŒr unsere Mitglieder. 
 
Aufgrund der aktuellen Covid-Situation kommt es bei beantragten Projekten im Rahmen der InvestitionsprĂ€mie immer wieder zu Verzögerungen. Fristen können beispielsweise aufgrund verspĂ€teter BehördengĂ€nge oftmals nicht eingehalten werden. Daher wird die Frist fĂŒr das Setzen erster Maßnahmen (das sind etwa Bestellungen, Lieferungen oder Anzahlungen) um drei Monate von 28. Februar 2021 bis 31. Mai 2021 verlĂ€ngert. Zudem ist beabsichtigt ĂŒber eine RichtlinienĂ€nderung auch die Umsetzungsfristen (28.2.2022 bzw. 28.2.2024) um jeweils ein halbes Jahr nach hinten zu verschieben. Die Änderungen sind hier zusammengefasst


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